Kindergeld in der Wartezeit zwischen Bachelor und Master?

1 Antwort

In einer Wartezeit zwischen zwei Ausbildungsabschnitten wird Kindergeld nur gezahlt, wenn die Fortsetzung bereits feststeht. Höchstens für 4 Monate.

Wenn deine Wartezeit länger ist, ist dir ohne weiteres zuzumuten zu arbeiten. Da bietet sich das notwendige Praktikum ja an. Du musst ja nicht kostenlos arbeiten.