Kindergeld durch Schulabbruch?
Hallo!
Ich hab letzte Woche Mittwoch meine Ausbildunf zur Sozialassistentin (schulisch) abgebrochen. Im Sommer habe ich mein Fachabitur gemacht und hatte ohne hin vor zu studieren, in den nächsten tagen wollte ich mich wieder bei einigen Unis bewerben für das kommende Sommersemster..
So nun ist es so, dass ich mit meiner Mutter eine Bedarfsgemeinschaft bilde (sie erhält Leistungen vom Jobcenter) und mein Kindergeld ist sozusagen mein Mietanteil, da ich durch meinen Nebenjob bei dem ich zwischen 100 und 140€ monatlich und Unterhaltszahlungen von meinem Vater von 329€ monatlich ein etwas zuhohes Einkommen habe. Soweit so gut..
Nun heute ist von der Kindergeldkasse ein Bescheid reingeflogen gekommen, dass ich nicht mehr berechtigt Kindergeld zuerhalten und das ab Dezember(in 10 Tagen)
Wir haben jetzt Freitag meine Mutter ist total verzweifelt, da wir/sie sonst am Hungertuch nagen wird ab Dezember. Eigentlich gibt es doch für, bei der Arbeitsagentur, gemeldete Ausbildungssuchende weiterhin für eine gewisse Zeit Kindergeld, sehe ich das richtig?
Ich wollte am Montag direkt dort hin - ich würde vorher gerne nur wissen, was mir wirklich momentan rechtlich zusteht?!?!
Liebe Grüße
8 Antworten

für das kommende Sommersemster..zu lange Bummelzeit dazwischen!
ein Ausbildungswechsel steht einem Jugendlichen zu, wenn zwischen Abbruch und Beginn der neuen Ausbildung eine unverschuldete Wartefrist von nicht mehr als 4 Monate liegen kann das KG weitergezahlt werden..
dazu ist der verbindliche Ausbildungsvertrag oder eine Uni-Einschreibung vorzulegen.. in der Zwischenzeit muß Du dem Arbeitsmarkt voll zur Verfügung stehen um Deine Lebenshaltungskosten selber tragen zu können.
Dein Vater darf jetzt auch den Unterhalt einstellen.. Unterhalt lebt ggf. mit Beginn der Ausbildung/Studium wieder auf, kommt auf die Höhe des Bafög's an und was Deine Mutter ab dann bezahlen kann--das KG fließt dann auch wieder, solltes Du die Altersgrenze nicht überschritten haben.

Zum Kindergeld wurde ja schon richtig geantwortet. Kindergeld wird auch für arbeitslos gemeldete Kinder bis Ende des 21. Lebensjahres gezahlt.
Allerdings, wenn du arbeitslos gemeldet bist, dann würdest du auch vermittelt werden.
Anderer Weg, euch fehlt Einkommen, dann muß sich der ALG2-Betrag ändern, Antrag stellen.

Was willst du denn jetzt? Eine Ausbildung machen oder studieren? Da besteht ein großer Unterschied. Wenn du deine Ausbildung abgebrochen hast, ist erstmal dein Anspruch auf Kindergeld erloschen. Du musst dich entweder beim Arbeitsamt als ausbildungssuchend registrieren lassen (dann musst du aber auch Bewerbungen schreiben und Angebote unter Umständen annehmen), oder dich zu einem Studium einschreiben. Nur wenn du eines dieser Dinge nachweisen kannst, hast du weiterhin Anspruch auf Kindergeld. Die reine Absichtserklärung interessiert die ARGE nämlich nicht. Wenn du also nichts schriftlich vorweisen kannst, ist dein Anspruch auf Kindergeld erloschen.

du wirst auch keinen unterhalt mehr von deinem vater bekommen, da du nicht in ausbildung bist. solange du nicht in ausbildung bist, steht dir auch kein kindergeld zu. weiterhin wirst du eine sanktion erhalten, weil du grundlos deine ausbildung hingeworfen hast. nun wird man dir also maßnahmen zuschustern und du wirst dich auf arbeit bewerben müssen.

Deswegen: erst was Neues, dann abbrechen.
Du musst dich ausbildungssuchend melden.