Kindergeld bekommen bei Ummeldung

5 Antworten

Die Eltern sind auch dann unterhaltsverpflichtet wenn sie noch in der Ausbildung sind bzw. eine Schulausbildung machen. Dieser Unterhalt wird dann in Form einer Geldleistung an deiner Freundin von den Eltern an sie ausgezahlt werden muessen.

Dazu kann sie sich einen Fachanwalt fuer Familienrecht holen, der ihre Ansprueche durchsetzen kann. Sie braucht den Anwalt nicht zu bezahlen, da sie dann Prosesskostenhilfe erhaltenm kann.

Was das Kindergeld anbelangt muss deine Freundin sich an die Familienkasse der Arbeitsagentur wenden und beantragen, das das Kindergeld auf sie uebergeleitet wird.

Die Unterhaltyspflicht und das Kindergeld gelten auch ueber das 18. Lebensjahr hnaus, wenn sie noch in einer Schulausbildung ist bzw. in einer betrieblichen Ausbildung sich befinden wuerde.

Solange sie noch keine 18 ist,wird es kein Kindergeld für sie geben,wenn die Eltern ihr eine Unterkunft anbieten !

Erst ab dem 18 Lebensjahr kann sie das Kindergeld per Abzweigungsantrag auf ein von ihr angegebenes Konto überweisen lassen,wenn die Eltern nicht min.Unterhalt in Höhe des Kindergeldes an sie zahlen.

Einen Antrag auf Abzweigung findet sie im Internet auf der Seite der Agentur für Arbeit / Familienkasse,da kann sie sich einen ausdrucken lassen,anrufen und sich einen zuschicken lassen oder ihn persönlich dort abholen.

Eltern sind auch dann unterhaltsverpflichtet, wenn die Kinder nicht mehr zuhause wohnen. Wenn deine Freundin nicht mehr zuhause wohnt, ist ihre Mutter nicht mehr kindergeldberechtigt. Wenn es mit ihr abgeklärt ist, dass sie bei euch wohnt, sollte das Geld auch an sie fließen. Sonst kassiert sie unberechtigterweise das Kinderheld.

Ja das ist das Problem bei der Sache, sie wohnt nicht mehr Zuhause aber die Eltern lassen nicts von dem Kindergeld springen, sie behalten es ein.

@xDarkness

Dann muss es der Kinderheldkasse gemeldet werden.

Abzweigung geht nur bei volljährigen "Kindern"

@Tina2012

Das geht auch unbürokratisch, indem die Elterm das Geld aufs Konto der Tochter überweisen, wenn man als Eltern weiß, was sich gehört.

@violatedsoul

Machen sie aber nicht.

@xDarkness

Wie gesagt: Meldet es der Kindergeldkasse, dass das Geld unberechtigt an die Eltern geht.

Das Kindergeld ist eine staatliche Leistung an die Eltern. Nur wenn sie volljährig ist, kann sie den Anspruch direkt auf sich überleiten, Die Eltern können argumentieren, dass sie ja immer noch das Zimmer für die Tochter vorhalten müssen. Eine 17-Jährige könnte ja auch jederzeit nach Hause zurück wollen.

Die Eltern könnten auch sogar verlangen, dass sie ihren Wohnsitz bei ihnen beibehält, da sie das Aufenthaltsbestimmungsrecht (noch) haben.

So isses.

deine freundin muss sich bei Ihrer Kindergeldkasse auf Ihr konto eine Umstellung beantragen

Ok gut, gibt es dafür eine Art Formular oder ähnliches?

@xDarkness

einfach bei eurer Kindergeldkasse anrufen , die senden alles notwendige zu.

@Babymia

noch mal sie ist 17 das geht nur bei volljährigen "Kindern"