Kindergeld bei Volljährigen trotz Teilzeitjob?

3 Antworten

Wenn deine Eltern getrennt sind,dann handelt es sich nicht um Kindergeld sondern um Unterhalt,denn das Kindergeld kommt in der Regel von der Familienkasse der Agentur für Arbeit !

Gehst du also noch zur Schule hat deine Mutter Anspruch auf Kindergeld,dass beträgt für das 1 und 2 Kind 188 €,dass steht ihr bis max.25 zu,wenn du die Anspruchsvoraussetzungen erfüllst,also zumindest wenn du in Ausbildung bist stünde es ihr zu.

Dabei spielt das Einkommen keine Rolle mehr,die Einkommensgrenze für das Kindergeld wurde am 01.01.2012 abgeschafft,dass lag vorher bei 8004 € Brutto pro Jahr.

Dennoch solltest du nur einen Minijob ausüben,also bis max.450 € pro Monat,denn sonst entfällt dein Anspruch in der Familienversicherung deiner Mutter zu sein,du würdest dann selber in einer KV - sein und Sozialabgaben vom Einkommen abgezogen bekommen,würde sich also nicht wirklich für dich lohnen.

Was den Unterhalt deines Vaters angeht,der im übrigen ab deinem 18 Lebensjahr nach dem Einkommen beider Elternteile berechnet werden muss,denn ab da sind beide Elternteile zum Barunterhalt verpflichtet,wird bzw.kann dein Einkommen deinen Unterhaltsanspruch mindern.

Da du noch zur Schule gehst ( bei Studium auch ) bist du nicht verpflichtet nebenbei arbeiten zu gehen,deshalb darf vom Einkommen erst mal eine Pauschale von 60 € - 90 € abgezogen werden,die ist für Aufwendungen gedacht,die dir durch die Beschäftigung entstehen könnten ( z.B. Fahrgeld ),wenn die tatsächlichen Kosten höher liegen,dann musst du das nachweisen.

Vom Rest darfst du dann noch einmal 50 % ohne Anrechnung auf deinen Unterhaltsanspruch behalten,die anderen 50 % können,müssen aber nicht den Anspruch mindern,kommt also auf deine Eltern bzw.in dem Fall auf dein Vater an.

Du bist aber verpflichtet deine Beschäftigung und dein Einkommen mitzuteilen,kannst dann gleich eine Rechnung beifügen,damit dein Vater weiß was er abziehen könnte.

So lange du in einer Schulausbildung befindest, ist dein eigenes Einkommen unschädlich.

Hier geht es aber um Unterhalt oder seit wann zahlt der Vater Kindergeld ?

Das Limit ist letztes Jahr weggefallen, Du darfst jetzt so viel verdienen, wie du willst.

Ich wusste gar nicht das wir voriges Jahr 2012 hatten,denn die Einkommensgrenze ist am 01.01.2012 gefallen !