Kindergeld bei eigener Wohnung und ausbildung?

5 Antworten

Das hängt erstmal davon ab, wie viel du verdienst (das du eine Wohnung bezahlen musst spielt aber keine Rolle, rein dein Einkommen wird angeschaut) Wo inzwischen dir Grenze liegt weiß ich aber nicht.

Bezugsberechtigter deines Kindergeldes ist und bleibt der Elternteil, der es bist jetzt auch überwiesen bekahm, darüber musste ich mich damals auch ungläubich belehren lassen. Damit es zukünftig dir überwiesen wird, müssen beide Elternteile einen Wisch von der Familienkassen unterschreiben, dass sie damit ein verstanden sind. Musst du das Kindergeld neu benatragen, oder willst du nachträglich Kindergeld zurückfordern, weil du es doch hättest bekommen müssen, müssen hier wieder deine Eltern einen Antrag stellen, da du nichts zu melden hast.

Du bekommst das Geld einzig und allein überwiesen, wenn deine Eltern dem zustimmen.

Frag mal bei der Familienkasse nach dem Wisch und nach dem aktuellen höchstverdienst, damit dein Anspruch bestehen bleibt.

Bei mir wars genau so. Du bekommst auf jedenfall welches. Aber damit DU es auf dein konto bekommst müssen deine Eltern auf den Antrag schreiben das sie mit der Abzweigung des Kindergeldes einverstanden sind. Dann funktionierts! ^^

Wenn du allerdings so egoistische Eltern hast das sie das nicht drauf schreiben würde ich mich an deiner Stelle direkt an die Kindergeldstelle wenden und das ansprechen. Ob die dann was machen können weiß ich nicht aber versuch macht kluch! ;D

Das kommt darauf an, wieviel du in der Ausbildung verdienst. Da gibt es Freigrenzen und wenn du allein wohnst, steht dir dein Kindergeld auch zu.

leider nicht, egal wo er/sie wohnt, bezugsberechtigt sind und bleiben die Eltern... Den Kampf habe ich auch schon gehabt, das beide unterschreiben, das es wenigstens mir überwiesen wird!

Das Kindergeld wirst Du bekommen denn Du bekommst sicher nicht soviel Ausbildungsvergütung.das Du über der Freigrenze liegst

wie kannst du da so sicher sein? Ich war ab dem 2. Lehrjahr drüber...

Kindergeld gibt es für Jugendliche, die eine Ausbildung absolvieren, bis zum 25. Lebensjahr. Verdient ein Jugendlicher über 18 Jahre mehr als 8.004 Euro im Jahr, entfällt der Kindergeldanspruch. Grundsätzlich bestimmen die Eltern, wer von ihnen das Kindergeld bekommt, auch wenn das Kind selbst nicht mehr im Haushalt der Eltern lebt.

Mehr Informationen zum Kindergeld unter www.familien-wegweiser.de