Kindergeld Antrag als Minderjährige

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Antrag auf Auszahlung des anteiligen Kindergeldes (KG11e)

Antrag auf Auszahlung des anteiligen Kindergeldes für über 18 Jahre alte Kinder

"(1) 1Kindergeld kann abgezweigt werden, wenn der Berechtigte regelmäßig keinen Unterhalt oder Unterhalt nur in einer Höhe leistet, der die Höhe des anteiligen Kindergeldes unterschreitet."

Unterhalt gilt als erbracht, wenn Du im Haushalt des Berechtigten (Eltern) lebst.

Einen Abzweigungsantrag kannst Du also nur stellen, wenn Du 18 bist, allein lebst und Unterhalt nicht mindestens in Höhe des Kindergeldes bekommst.

Kindergeld ist ein Steuerfreibetrag für Eltern.

Hast Du Probleme mit Deinen Eltern, wird die Familinekasse die nicht lösen.

Du solltest Dich an das Jugendamt wenden.

Hast du keinen Kontakt zu deinen Eltern wie bei mir der Fall und bist in der Lehre oder ähnliches kannst du das bei der Familienkasse beantragen einfach hingehen und dich beraten lassen

Hast du denn vielleicht schon mal so eine Vorlage für den Antrag?

@AngelaDi

Bekommst du bei der familienkasse

Das Kindergeld ist eine staatliche Leistung für die ELTERN. Nur wenn diese damit einverstanden sind, wird das Kindergeld direkt an dich ausgezahlt.

Ich weiß das ich normalerweiße kein Kindergeld kriege. Aber es ist eine spezielle Situation mit meinen Eltern sodass ich das direkt auf mein Konto kriegen möchte.

DAs Kindergeld ist für deine Eltern, damit sie für dich sorgen können.

Solange du nicht volljährig bist, bekommen deine Eltern das Kindergeld.

Man kann das mit einem speziellen Antrag aber auch auszahlen lassen...

@AngelaDi

DA 74.1.3 Abzweigungsempfänger

(1) 1Als Auszahlungsempfänger kommt neben einem Zahl- oder Zählkind auch eine Person oder Stelle in Betracht, die neben dem Berechtigten oder an dessen Stelle dem Kind Unterhalt gewährt. 2Auf eine gesetzliche Verpflichtung des Dritten zum Unterhalt kommt es nicht an. 3Eine Auszahlung an das Kind selbst ist nur möglich, wenn es** volljährig ist und für sich selbst sorgt**.