Kindergeld anspruch bei festanstellung und abendschule
Nach meiner ausbildung bin ich nun festangestellt, wollte nebenbei noch die abendschule machen... habe ich anspruch auf kindergeld da ich über 18 jahre alt bin und ein bruttogehalt von 1000euro habe?
3 Antworten
Wenn du schon eine abgeschlossene Berufsausbildung hast,darfst du nicht mehr als 20 Stunden in der Woche arbeiten,sonst entfällt der Anspruch auf Kindergeld !!!
Noch ein Zusatz zum Kindergeld Bezug !!! Kindergeld bekommst du nur,wenn du noch eine weitere Ausbildung machst oder eine allgemein bildende Schule besuchst,die Kenntnisse und Fertigkeiten vermittelt,die du für deinen Beruf benötigst.Das mit den max. 20 Stunden pro Woche arbeiten,trifft nur zu,wenn du wie gesagt,schon eine abgeschlossene Ausbildung hast,eine weitere Ausbildung begonnen hast und nebenbei noch einer Beschäftigung nachgehen möchtest.
Wenn du zusätzlich noch zur Schule gehst, kannst du auf jeden Fall versuchen Kindergeld zu beantragen. Ob das dann auch bewilligt wird, weiß ich leider nicht. Die Formulare dafür findest du auf der Internetseite der Bundesagentur für Arbeit.
Aus diesem Merkblatt entnehme ich, dass Du kein Kindergeld mehr erhältst, wenn Du mehr als 20 Wochenstunden arbeitest. Am besten liest Du es Dir selber genau durch.
http://www.arbeitsagentur.de/zentraler-Content/Veroeffentlichungen/Merkblatt-Sammlung/MB-Kindergeld.pdf