Kindergeld Abzweigung obwohl ich noch Zuhause wohne, möglich?

4 Antworten

Das Kindergeld steht den Eltern zu um Deinen Unterhalt zu decken. 

http://www.geldtipps.de/geld-vom-staat/arbeitslosengeld/kindergeld-fuer-volljaehrige-wem-gehoert-das-geld

Auf dem ersten Link war ich schon, meine Eltern sind beide berufstätig, und ich bin volljährig. Triffst das dann trotzdem zu das sie das Geld behalten dürfen?

@FNQuality

Du wohnst zuhause und somit steht Deinen Eltern das Geld zu.

Du wohnst noch bei deinen Eltern,dann müssen deine Eltern den Antrag stellen oder zumindest unterschreiben und das Kindergeld stünde dann ihnen zu !

Einen Antrag auf Abzweigung kannst du nur stellen,wenn du nicht mehr in der elterlichen Wohnung lebst und eine Eltern dir nicht wenigstens Unterhalt in Höhe deines Kindergeldes zahlen.

Wenn du volljährig bist,dann musst du auch die Voraussetzung erfüllen,sonst steht es deinen Eltern gar nicht zu,denn nur wenn du dich z.B.in Schul oder Berufsausbildung befinden würdest,stünde deinen Eltern dann Kindergeld zu.

Einkommensteuergesetz (EStG)


§ 74 Zahlung des Kindergeldes in Sonderfällen

(1)1Das für ein Kind festgesetzte Kindergeld nach § 66 Absatz 1 kann an das Kind ausgezahlt werden, wenn der Kindergeldberechtigte ihm gegenüber seiner gesetzlichen Unterhaltspflicht nicht nachkommt.

Für die Familienkasse gilt der Unterhalt als erbracht, wenn das Kind bei den Eltern wohnt.


Bist du volljährig? Dann könnte es zumindest klappen das das laufende Geld an dich geht. 

Nein. Wer bei den Eltern wohnt, erfüllt die Voraussetzungen für eine Abzweigung nicht.