Kindergeld ab Einschreibung oder Zusage der Uni?
Hallo, ich war ein paar Monate im Ausland und habe dadurch kein Kindergeld bekommen. Nun haben wir es wieder beantragen. Meine Frage ist jetzt, ob man es bereits bei der Einschreibung der Uni bekommt und man der Zulassungsantrag als Bestätigung gilt oder man erst Kindergeld bekommt wenn man wirklich an Uni angenommen worden ist, man also eine richtige Studienbescheinidung braucht. Ich habe beides vorgelegt, bis jetzt hat uns die Familienkasse aber nur das Kindergeld genehmigt seit ich Studiere und nicht seit dem ich bin eingetragen habe. Ist das richtig so? Danke für eure Antworten.
1 Antwort
Schwierig. Ich hatte damals Zivildienst gemacht. Für diese 9 Monate war das Kindergeld weggefallen. Danach haben wir es wieder bekommen, obwohl das Studium noch nicht angefangen hat.
Meines Wissens müsste es schon möglich sein, diese "Übergangszeit" bei dir noch geltend zu machen, vorausgesetzt, du hattest bis dahin noch keinerlei Berufsausbildung. Ob es aber rückwirkend klappt, kann ich nicht beantworten.