Kindergeld - jährliche Studienbescheinigung?

5 Antworten

Man muss ab 18 schon immer regelmäßig nachweisen, dass man noch in Ausbildung ist. Und wieso sollte auf der Bescheinigung ein Hinweis sein? Das ist doch nur eine Sache zwischen Dir und der Familienkasse und hat mit der Bescheinigung nichts zu tun. Die legt man vor, wo auch immer sie benötigt wird. Waisenrente, Kindergeld, Bafög, Jobcenter, Ermäßigungsausweis usw. Das muss ja wohl jeder selbst wissen.

Die Familienkasse fordert den doch auch an. Und wer keinen Nachweis erbringt, kriegt kein Geld.Woher sollen die denn Wissen,dass du noch studierst?

Das war schon immer so, ohne Nachweis kein Geld.

Das Finanzamt hat damit jedenfalls nichts zu tun, das ist eine ganz andere Baustelle. Wenn deine Uni eine Geburtsurkunde verlangt, bringt das auch nichts, wenn du die anderswo schon mal vorgelegt hast.

Schon immer? Ich habe von 2002-2007 studiert und mein Vater musste die immer abliefern...

Ich glaube nicht, dass das auf dem Bescheid stand, eher dass irgendwann ein Brief kam in dem stand, dass es wegfällt wenn man nichts einreicht, aber auch da bin ich nicht sicher.

.... das ist genau das Problem: die Belege wurden bei der Steuererklärung alle ordentlich abgegeben und anerkannt. Das Kindergeld wurde trotzdem zurückgefordert wegen "unzureichender Mitwirkung".

@LottiXXL

Kindergeld wird von der Familienkasse gezahlt, nicht vom Finanzamt. Du hast sie dann wohl beim falschen Amt vorgelegt.

Laut "Merkblatt Kindergeld" der Familienkasse gilt folgendes:

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Gruß siola55

 - (Recht, Ausbildung und Studium, Studium)

Super ... das hab ich ja alles so gemacht, wie es da steht.

@LottiXXL

wenn die Familienkasse die Rückzahlung verlangt wegen fehlender Mitwirkung, wurde dort die Bescheinigung wohl nicht vorgelegt. Oder sie kam nicht an, dann muss man sie halt nochmals schicken.

Ich habe mein Studium 1995 beendet. Schon da war es so, dass man jedes Semester eine Bescheinigung einreichen musste.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Falls Du damals noch nicht 18 Jahre alt warst, war auch keine Bescheinigung nötig.

Mit dem Studium habe ich ja angefangen, als ich schon volljährig war :) Zu Beginn des Studiums wurde alles abgegeben (beim Antrag).

@LottiXXL

Dann habe ich nur noch die Erklärung, dass der Bescheid erst ergeht, nachdem alle erforderlichen Nachweise vorgelegt sind.