Kinderfreibetrag für beide Elternteile gleich?
Guten Abend,
ich hätte mal eine Frage bzgl. Lohnabrechnung/Kinderfreibetrag und wäre sehr dankbar wenn jemand antworten würde der tatsächlich weiß wovon er spricht. Ich hingehen verstehe in diesen Berech nur Bahnhof.
Folgendes:
Ich bin Vollzeit Berufstätig und habe auf meiner Lohnabrechnung monatlich einen Kinderfreibetrag (1,0) stehen.
Meine Freundin hat nun nach Beendigung der Elternzeit eine Teilzeitstelle angetreten und auf ihrer Gehaltsabrechnung stand nun auch ein Kinderfreibetrag (1,0) drauf.
Wir sind NICHT verheiratet, haben zwei gemeinsame Kinder und Leben alle zusammen in einem Haushalt.
Soweit zur Situation..
Als ich das heute auf der Lohnabrechnung meiner Freundin gelesen habe, fragte ich mich ob das so korrekt ist. Den soweit ich weiß erhält man pro Kind einen Freibetrag von 0,5 und diesen auch nur auf die Mutter ODER den Vater. In diesem Fall hätten wir alle beide, beide Kinder auf der Lohnabrechnung stehen. Ist hier ein Fehler unterlaufen oder ist das so korrekt?
3 Antworten
die Eintragungen sind doch richtig.
pro Elternteil und Kind 0,5 Freibeträge.
da 2 Kinder jeder 1,0 Freibeträge ...
2 Kinder sind 2 Kinderfreibeträge.
Du hast 1,0 auf der Lohnsteuerkarte
Deine Freundin hat 1,0 auf der Lohnsteuerkarte
macht, zusammengezählt (momenten, Rechenmaschine läuft noch nicht ...) 2,0 Kinderfreibeträge.
Die Eintragungen sind korrekt.
und wo hat jeder Elternteil BEIDE Kinder drauf?
Für unverheiratete Paare mit der Steuerklasse 1, gilt 0,5 pro Kind und nicht 1,0.
Wie du in deinem ersten Beitrag ja bereits selbst geschrieben hattest "pro Elternteil und Kind 0,5 Freibeträge."
dann stimmen Deine Angaben in der Fragestellung nicht ...
"wir haben 2 gemeinsame Kinder" 2x0,5 ist 1
Ich glaube wir reden etwas einander vorbei.
Die Frage ist ja, ob BEIDE Elternteile tatsächlich auch BEIDE Kinder auf der Abrechnung stehen haben können. Was in diesem Fall zutreffen würde. Ein Kind zählt 0,5, wir haben zwei davon, dementsprechend einen Freibetrag von 1,0. Nur (und das ist die eigentliche Frage die ich hatte) ist es korrekt das beide Elternteile diesen Freibetrag haben, den soweit ich weiß, kann man nur auf einen Elternteil beide Kinder laufen lassen bzw. pro Elternteil ein Kind. Was bedeuten würde: Vater hat einen Freibetrag von 1,0 und Mutter hat keinen oder eben andersrum ODER Vater hat 0,5 und Mutter hat 0,5.
Verstehst du wie ich das meine?
ich habe jetzt 3x geschrieben, dass die Angaben korrekt sind.
ich klinke mich jetzt aus, da Du mir anscheinend nix glaubst
Wenn ich dir glauben schenken mag, dann ist es also korrekt das Mutter UND Vater beide Kinder auf der Lohnabrechnung stehen haben (0,5 pro Kind x 2 macht einen Freibetrag von 1,0) und diesen haben wir alle beide auf der Abrechnung stehen.
Im ersten Beitrag sagtest du etwas von 0,5 pro Kind und im nächsten waren es 1,0 pro Kind usw. Ist nur nur etwas undurchsichtig, hat nichts damit zutun das ich dir nichts glauben will.
Aber trotzdem Danke und du kannst natürlich trotzdem weiter Antworten ;-)
Was gibt das für einen Sinn, dass es für ein Kind einen halben Kinderfreibetrag geben soll? Es gibt einen Kinderfreibetrag pro Kind. Für jeden Elternteil einen halben.
Wenn die Eltern verheiratet sind und Lohnsteuerklasse 3/5 haben dann bekommt derjenige mit der Steuerklasse 3 den Kinderfreibetrag.
Was es für einen Sinn ergibt kann ich dir nicht sagen allerdings gibt es für unverheiratete Paare mit der Steuerklasse 1 einen Kinderfreibetrag von 0,5 pro Kind.
Anders ist es wenn man verheiratet ist, dann zählt 1,0 pro kind.
Genau wie du sagst wenn einer die 3 hat und der andere die 5 erhält derjenige mit der 3 den Freibetrag, also NUR einer der beiden Elternteile. Aber in diesem Fall haben wir beide, beide Kinder drauf. Und das ist es was ich mich Frage.
in diesem Fall haben wir beide, beide Kinder drauf
Das stimmt doch gar nicht. Jeder von Euch hat sie nur zur Hälfte!
allerdings gibt es für unverheiratete Paare mit der Steuerklasse 1 einen Kinderfreibetrag von 0,5 pro Kind
Nein, pro Kind gibt es immer genau einen Kinderfreibetrag.
Langsam kommt mir glaube ich mein Denkfehler vor Augen. mit 0,5 Pro Kind bei unverheirateten Paare wurde gemeint weil es sich unter @beiden Elternteilen geteilt wird und jeder 0,5 bekommt, bei verheirateten paaren bekommt derjenige mit der günstigeren steuerklasse gleich den Faktor 1,0.. oder so ähnlich.. also habe ich "zwei halbe Kinder" und meine Freundin ebenso "zwei halben Kinder" auf der Lohnabrechnung stehen. verstehe ich das jetzt richtig? Ich war der Meinung ein Kind zählt 0,5 und nur EIN Elternteil könne ein "ganzes Kind" auf der Karte stehen haben.
Genau, jetzt glaub ich hast Du's verstanden :D
Das ist völlig korrekt, auch wenn du das nicht glauben magst und irgendwelchem "Hörensagen" mehr vertraust. Kannst aber auch mal im EStG nachlesen. Vllt. überzeugt dich das.
Ja und dort steht geschrieben, für unverheiratete Paare gibt es einen Freibetrag von 0,5 Pro Kind bei zwei Kindern macht das einen Faktor von 1,0. Soweit ist das ja korrekt. Nur meine Frage ist ja ob es korrekt ist das beide Elternteile gleichzeitig den Faktor 1,0 erhalten, also beide Kinder bei beiden berücksichtigt werden.
Dann steht das da nicht richtig oder du hast es nicht richtig verstanden. Es gibt einen Freibetrag pro Kind, also 0,5 für jedes Elternteil. macht bei zwei Kindern 1,0 für jeden.
Nicht ganz, soweit ich weiß können nicht BEIDE Elternteile BEIDE Kinder drauf haben. Also in diesem Fall würde es so aussehen als hätten wir vier Kinder und jeder hat zwei auf seiner Abrechnung oder nicht? (So war meine Frage eher gemeint, vielleicht unverständlich ausgedrückt)