Kindererziehungszeiten bei Erwerbsunfähigkeit?

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Die Kindererziehungszeiten kann nur einer von beiden Eltern ertgalten zur gleichen Zeit. Aber wenn der Vater auch erzogen hat und z.b. zu hause geblieben ist, um das kind zu erziehen, kann er für den zeitraum beantragen. Diese Zeit kann die mutter dann allewrdings nicht mehr kriegen. also meinetwegen du warst von 2001 bis 2005 zu hause beim kind, dann 1 Jahr der Vater und dann wieder du, dann kann der vater für 2006 beantragen und den rest wieder du, die berücksichtigungszeiten für Kindererzieheung bis zum 10. lebensjahr. Mfg

danke für den *

Hallo Pemmaus,

Sie schreiben:

Kindererziehungszeiten bei Erwerbsunfähigkeit?<

Antwort:

Kindererziehungszeiten werden im Rahmen des Kontenklärungsverfahrens Ihrem Rentenkonto gutgeschrieben!

Da Sie nach eigenem Bekunden bereits eine Erwerbsminderungsrente beziehen, müßten diese Kindererziehungszeiten bereits in Ihrem Rentenkonto eingearbeitet sein!

Bitte sehen Sie hierzu in Ihrer Rentenauskunft bzw. im Rentenbescheid mit den Beitrags- und Ersatzzeiten nach, dort sind die Kindererziehungszeiten aufgelistet.

Ist dies nicht der Fall, sollten Sie bei Ihrer Rentenversicherung einen Antrag auf Kontenklärung einreichen.

Die aktuelle Broschüre der Deutschen Rentenversicherung "Kindererziehung: Ihr Plus für die Rente" zeigt Ihnen im Detail genau auf, wie diese Kindererziehungszeiten genau zugeordnet werden.

Siehe bitte unter folgendem Link:

http://www.deutsche-rentenversicherung.de/cae/servlet/contentblob/58282/publicationFile/1295/kindererziehung_plus_fuer_die_rente.pdf

Auszug:

Mehr Rente durch Ihr Kind

Wenn Sie Kinder erziehen, bekommen Sie dafür in der gesetzlichen Rentenversicherung Pflichtbeiträge gutgeschrieben und erhalten für diese Zeit später mehr Rente.

Das schafft einen Ausgleich dafür, dass Mütter und Väter vielfach nur noch eingeschränkt oder gar nicht arbeiten können.

Dieses Faltblatt informiert darüber, unter welchen Voraussetzungen Ihrem Rentenkonto Beiträge für Kindererziehung gutgeschrieben werden und wie das Ihre Rente erhöht.

Wenn Sie weitere Fragen zu diesem Thema haben:

Kommen Sie zu uns – wir sind für Sie da.

Kindererziehungszeiten: Ihr Plus für die Rente

Normalerweise heißt Versicherungspflicht: Sie zahlen Beiträge und bekommen dafür später Rente – bei Bedarf auch eine Rehabilitation.

Wer Kinder erzieht, kann einen Rentenanspruch unter Umständen auch ohne eigene Beiträge erwerben.

Zeiten der Kindererziehung führen für Mütter und Väter in der gesetzlichen Rentenversicherung zur Versicherungspflicht, wenn sie ihr Kind in Deutschland erziehen und gewöhnlich auch dort mit ihm leben.

Die Rentenbeiträge dafür zahlt der Bund.

Neben den leiblichen Eltern können auch andere Elternteile (zum Beispiel von Adoptiv-, Stief- oder Pflegekindern) unter bestimmten Voraussetzungen Kindererziehungszeiten erhalten.

Als Großeltern oder Verwandte können Sie Kindererziehungszeiten geltend machen, wenn zwischen Ihnen und dem Kind ein auf Dauer angelegtes Pflegeverhältnis mit häuslicher Gemeinschaft besteht.

Ein Obhuts-und Pflegeverhältnis zwischen den leiblichen Eltern und ihrem Kind darf nicht bestehen.

Werden Kindererziehungszeiten bei der Erwerbsunfähigkeitsrente berücksichtigt? Kind geboren 2001. EU-Rentner ab 04/2002. Stehen die Kindererziehungszeiten beiden Elternteilen für die Rente zu, wenn beide bei der Erziehung mitgewirkt haben?<

Wer die Zeiten bekommt

Die Kindererziehungszeit wird nur einem Elternteil zugeordnet – demjenigen, der das Kind überwiegend erzogen hat.

Erziehen Sie als Mutter und Vater Ihr Kind gemeinsam, ohne dass der Erziehungsanteil eines Elternteils überwiegt, erhält grundsätzlich die Mutter die Kindererziehungszeit.

Soll der Vater die Kindererziehungszeit erhalten, obwohl er das Kind nicht überwiegend erzieht, müssen Sie für die Zukunft eine übereinstimmende gemeinsame Erklärung abgeben.

Diese Erklärung kann auch rückwirkend, höchstens jedoch für zwei Kalendermonate, abgegeben werden.

Bitte beachten Sie:

Bei Lebenspartnern aus eingetragenen Lebenspartnerschaften gibt es Besonderheiten.

Bitte informieren Sie sich bei Ihrem Rentenversicherungsträger.

Bitte lesen Sie in der Broschüre weiter!

Beste Grüße, viel Erfolg und bestmögliche Gesundheit

Konrad

Die Kindererziehungszeiten sind bereits im Versicherungsverlauf enthalten und werden auch bei der Festlegung der Rentenhöhe berücksichtigt.

Eine Aufteilung der Kinderversicherung ist auf Antrag möglich. (Allerdings jetzt nicht im Nachhinein, wenn bereits der Versicherungsfall eigetreten ist)