Warum kann die Frau dem Mann die Kinder wegnehmen?

6 Antworten

Erst mal: Kinder "gehören" keinem!

Im Extremfall wurde ein Kind auch vom Vater gezeugt, der es misshandelt oder von der Mutter geboren, die es vernachlässigt.

Meist sind betrogene Menschen - egal ob Mann oder Frau - sehr verletzt und möchten dem Partner weh tun, um ihm zu zeigen, wie sehr er sie verletzt hat und ihren Frust abzubauen oder ihre Verzweiflung loszuwerden. Dann könnte die Frau dem Mann bewusst aus Rache die Kinder entziehen.

Oft haben Kinder aber auch eine engere Bindung an die Mutter als an den Vater - besonders, wenn die Mutter Hausfrau war und mehr mit den Kindern unternommen hat bzw. mehr für die Erziehung zuständig war als der Vater - und dann handelt es sich nicht (unbedingt) um Rache, sondern die Kinder bleiben in ihrem eigenen Interesse bei der Mutter. Heute wird bei Sorgerechtsstreitigkeiten vor allem auf das Wohl der Kinder geschaut und meist eine Regelung angestrebt, bei der sie beide Elternteile regelmäßig sehen und möglichst wenig von deren Streit mitbekommen.

nur weil die mutter als arbeitslose zu hause blieb heißt das nicht, dass sie die bessere bindung an sie haben. trotzdem darf sie die kinder ohne seine zustimmung bei gsr nicht mitnehmne.

Gegenargument: Die Kinder gehören der Person, die sie 9 Monate in ihrem Leib hat wachsen lassen und dann unter Schmerzen und teilweise Einsatz ihres Lebens geboren hat und dann an der Brust mit Muttermilch ernährt hat. Der Mann hat sei nur reingezeugt, dies dauerte nur wenige Minuten und damit ist er raus.

Also nicht, daß das meine Meinung wäre, aber es ist der Gegenunsinn zu deinem Frageunsinn

das ist seit langstem das dümmste was hier geschrieben wurde. das kind gehört nicht der mutter nur weil sie es ausgetragen hat und geworfen. es gehört von anfang an sich selbst.

von anfang an gehört ein gsr dazu. somit hat sie nicht das recht die kinder überhaupt mitzunehmen ohne seine zustimmung. das ergibt eine saftige rückforderung mit mgl. verlust des sorgerechtes der mutter. man sollte bissel sachlich bleiben bei solchen thematiken.

@maja11111

Ironie sollte man verstehen können, wenn man drüber stolpert. Ich spiegele nur dem Fragesteller seine verqueren Ansichten.

es ist der Gegenunsinn zu deinem Frageunsinn

'Nur' geboren worden, von der Frau. Aber sonst ist alles in Ordnung bei dir?

Das Kind ist aus beiden Elternteilen gleichermaßen entstanden und das Kind gehört in erster Linie sich selbst - Darum kümmern sollten sich im besten Fall beide Elternteile, außer es wird gerichtlich anders entschieden, weil eins der Elternteile ungeeignet dafür ist und dem Kind damit Schaden zugefügt wird. Und das kann auf beide Elternteile zutreffen.

wenn mann und frau gemeinsames sorgerecht haben, dann kann die frau dem mann überhaupt nichts wegnehmen. sie darf dann ausziehen wenn sie das will, aber ohne seine einwilligung kann sie die kids nicht mitnehmen.

wenn sie es tut, dann behält er die kinder beim nächsten umgang ein, verhindert die ummeldung des kindes vorher und schaltet einen anwalt ein für eine sofortige übertragung des abr im eilverfahen oder die sofortige rückführung der kinder allgmein.

du siehst frau kann heute so einfach garnichts wegnehmen, wenn kv die wohnung und das umfeld erhält.

Das Kind gehört beiden zu gleichen Teilen. Ab einem gewissen Alter gehört man dann niemanden mehr.

Außer es wird vor Gericht entschieden das nur einer das Sorgerecht hat. Den Kindern tut man damit nur leider selten einen gefallen.