kinder waren nachts laut,polizei wurde von nachbarn gerufen.informiert polizei das jugendamt?

13 Antworten

Die Polizei inforiert das Jugendamt nur, wenn sie eine Gefährdung des Kindeswohles sieht oder vermutet. Nur wegen Lärm sicher nicht.

Wie ist die Sache denn ausgegangen und warum waren die Kinder nachts laut?

die kinder meinten kurz vor dem wochenende im flur rollschuh fahren zu müssen -.-

@cocchiara

Na super, das interessiert das Jugendamt kein bisschen, nur die Nachbarn ;) Den Nachbarn zuliebe solltest du das aber schon unterbinden..

@cocchiara

Ja, und?

Kinderlärm ist zu tolerieren.

wenn das nur 1x war, nicht, wenn das ständig ist, schon eher

Bei blauem und grünem Grund JA

Wenn das andauernd wäre und die Eltern dann auch noch komischa uftreten.. dann würden die Beamten wohl mal eine Eingabe beim JA machen.

So wird es eine Ermahnung geben.. und das wars.

Ist ja nicht gleich bei jedem "Lautstärke-Ausrutscher" arges im Verzug.

Wird aber Seltsames festgestellt.. dann kann das JA auch sofort informiert werden. Kindeswohl ist halt das Wichtigste.

Wenn die Kinder eine Aufsichtsperson hatten, wird das Jugendamt beim erstmaligen Verstoß noch lange nicht eingeschaltet.

Selbst wenn sich besagter Vorfall wiederholen sollte, ist es immer noch ein weiter weg bis dahin.

Inwiefern ist Lärm ein Verstoß (und wogegen), der das Jugenamt was angeht?

@Bitterkraut

Gegen die Nachtruhe ist es ein Verstoß. Es kann bei der Vollstreckung der Nachtruhe durch Beamte der Polizei einen Einblick in die Wohnung geben und einen daraus resultierenden Besuch des JuAmt.

@emesvau

Ja, gegen die Nachtruhe, aber nicht gegen das Kindeswohl. Und was geht die Nachtruhe der Nachbarn das Jugendamt an?

@Bitterkraut

Wie gesagt, es kann sein, dass die Kinder ohne Aufsicht waren. Genau lesen, dann meckern.

@emesvau

Nein, bei Kindern ist das kein Verstoß gegen die Nachtruhe. Kinderlärm gilt nicht als Lärm.

@Menuett

Mein Gott, ihr versteht es auch nicht, oder? Wenn die Kinder laut sind auf Grund der Verletzung der Aufsichtspflicht, ist es ein GRUND.

Hier schaltet sich das Jugendamt überhaupt nicht ein.