Kind wird vom Jugendamt gezwungen Kontakt mit dem Vater zu haben und Jugendamt befürwortet Strafen?
Guten Tag, habe folgende Frage
Geht um eine Freundin von mir Sie ist 15. Wird in 5 Wochen 16 und hat schon seit einigen Jahren arge Probleme mit ihren Eltern. Die Eltern haben sich getrennt weil der Vater die Mutter sowie das Kind auch geschlagen hat die Mutter sogar fast mal in der Badewanne vor dem Kind ertränkt hätte. Die Eltern sind sehr streng und Sturköpfig und nur selten zeigen sie einsicht wenn sie Fehler machen. Des weiteren sind die Eltern getrennt und die Mutter lebt mit einem neuen Freund in einem Haus der richtige Vater in einer Wohnung gleichem Ortes. Die Tochter übernachtet oft bei ihrem Vater der auch vor kurzem das gemeinsame Sorgerrecht beantragt und bekommen hat. Der Vater hat jetzt die Tochter seit längerem nicht mehr angefasst aber wo sie am Wochenende den Samstag weg war und 1 Stunde zuspät kam weil eine Freundin ihr Handy verloren hatte und obwohl sie ihn bescheid gesagt hat , hat sie ihr Vater grob angefasst und quer durch den halben Ort gezerrt. Und sie nur noch Zusammengeschrien. Dadurch das sie jetzt 1 Stunde zuspät kam will der Vater ein 4 Wöchiges „ Schutzprogramm „ durchführen wo sie in der Gesamten Zeit nicht raus darf und auch nur 2 Stunden besuch am Tag empfangen darf wenn überhaupt! Die Tochter „ hat jetzt große Angst vor ihrem Vater wills aber nicht sagen weil sie Angst hat das dann noch mehr passiert. Sie will auch nichts mehr mit ihm zutun haben die Mutter will sie aber zum Kontakt mit dem Vater zwingen. Meine Freundin will auch das Gemeinsame Sorgerrecht wiederrufen doch traut es sich nicht aus dem Grunde weil sie sagt das Jugendamt das mit dem Vater der Mutter und ihr Gespräche führt würde nichts tun da die Eltern die Mitarbeiterin in ihrem Bann ziehen würde und die Tochter ganz alleine dasteht.Jetzt habe ich dort schon angerufen denen die Lage geschildert und die haben mir versichert meine Freundin würde zu Wort kommen und wird auch die Möglichkeit heute bei dem Familiengespräch alleine mit der Sachbearbeiterin zu sprechen. Doch falsch gedacht meine Freundin und ihre Eltern waren grade dort und meine Freundin kam nichteinmal zu Wort , die Sachbearbeiterin befürwortet das das Kind Zuhause "eingesperrt" werden soll für die nächsten 4 Wochen und sie muss warscheinlich auch den Kontakt mit dem Vater aufrecht halten was die Tochter überhaupt nicht will weil sie Große Angst vor dem Vater hat. Was können ich und sie jetzt tun damit die Eltern sie nicht mehr Zuhause einsperren und das sie nicht gezwungen werden muss Kontakt mit dem Vater zu haben ? Sie ist extrem fertig nur noch am heulen und wird krank von dem Stress hat Ausschlag im Gesicht bekommen etc. Bitte helft uns..
5 Antworten
So wie Dir das Deine Freundin erzählt hat, kann es beim besten Willen nicht stimmen.
Das Jugendamt stimmt niemals zu, dass Eltern ihr 15, bzw. 16 Jahre altes Kind einsperren. Das fällt unter Freiheitsberaubung (§ 239 StGB). Wenn ihr Vater sie 4 Wochen einsperrt, es ihr also unmöglich gemacht wird die Wohnung zu verlassen, fällt das unter § 239.3 Abs. 1 und wird mit Gefängnis von 1 bis 10 Jahren bestraft.
Das heisst, wenn er z.B. sie in der Wohnung, oder ihrem Zimmer einschließt und sie mindestens eine Woche dort gefangen hält, ihr vielleicht auch noch mit körperlicher Gewalt droht, wenn sie Hilfe holen will.
Dauert die Phase der Freiheitsberaubung weniger als 1 Woche so heisst es unter § 239.1 StGB:
Wer einen Menschaen einsperrt oder auf andere Weise der Freiheit beraubt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
Bei einer solch schweren Strafaandrohung von Gesetzes wegen glaubst Du doch nicht ernsthaft, dass irgendein Jugendamtsmitarbeiter solch eine Handlungsweise gut heisst oder ihr Vorschub leistet.
Ferner kann eine 15, bzw. 16 jährige nicht mehr gezwungen werden, mit dem Elternteil, bei dem sie nicht dauerhaft lebt, Kontakt zu haben. Auch das Jugendamt kann sie dazu nicht zwingen.
Ich glaube fast, dass Deine Freundin eine ein wenig zu große Phantasie besitzt. Sollte ich mich dennoch wider Erwarten täuschen, gäbe es nur eines zu tun: Sie soll sich beimGericht einen Beratungsschein für 10 Euro oder so holen, damit sie einen Anwalt einschalten kann. Der regelt dann die Streitigkeiten für sie.
Was sie jedoch nicht so ohne weiteres kann, ist das gemeinsame Erziehungsrecht ihrer Eltern widerrufen zu lassen. Das geht allenfalls über das Familiengericht und es müssten hierfür schwerwiegende Gründe vorliegen. Hierfür müsste durch Gerichtsentscheid einem oder beiden Elternteilen das Erziehungsrecht aberkannt werden. In diesem Fall würde es aber mindestens zum Teil dem Jugendamt übertragen werden.
Das Sorgerecht ist überhaupt nicht entscheidend dafür, wo das "Kind" sich aufhalten darf oder muß. das bestimmt allein der, der das Aufenthaltsbestimmungsrecht hat. Alles andere wird im Umgangrecht geregelt und das wiederum ist unabhängig von Sorgerecht oder Aufenthaltsbestimmungsrecht. Einsperren darf man niemanden, auch nicht eine Jugendliche, das wäre Freiheitsberaubung. Im übrigen sind deine Angaben so wirr, daß ich nichts weiter zu der Situation sagen kann.
was für Angaben benötigst du denn noch ?
Tut mir leid, aber das Jugendamt befürwortet niemals ein "Schutzprogramm" in dem ein Kind/Jugendlicher eingesperrt wird. Und schon überhaupt nicht für Wochen. Mit 15 zwingt kein Jugendamt eine Jugendliche zum Vater zu gehen. Das Jugendamt zwingt sogar nie, das Jugendamt hat gar nicht die rechtlichen Möglichkeiten Zwang auszuüben.
Wenn der Vater das Kind geschlagen hätte, hätte er das gemeinsame Sorgerecht nicht bekommen. Das Jugendamt hätte eine solche Jugendliche evtl. in Obhut genommen, aber ganz sicher nicht zum Vater geschickt.
Wenn er es hat, weil die Eltern verheiratet waren, dann kann Deine Freundin das gemeinsame Sorgerecht nicht widerrufen. Das geht so oder so nicht und schon gar nicht, wenn eine Jugendliche das einfach mal so sagt. Da müßte schon die Mutter klagen.
Sie ist minderjährig und hat zu tun und zu lassen, was die Eltern wollen. Das nennt sich Erziehung. Ob das zum Erfolg führt oder nicht, spielt für ihre Situation keine Rolle. Sie muss sich fügen und unterordnen. Das gemeinsame Sorgerecht kann sie nicht wiederrufen. Die Mutter kann das alleinige Sorgerecht beantragen. Ob sie es bekommt, wage ich zu bezweifeln. Vor allem, wenn das Jugendamt mit den Erziehungsmethoden einverstanden ist. Also, Zähne zusammenbeissen und durchhalten. Übrigens: In diesem Alter kann sie sich sehr wohl weigern zum Umgang zu ihrem Vater zu gehen. Dagegen kann weder der Vater noch die Mutter etwas tun.
Ich glaube Du tickst nicht mehr richtig. Auch Kinder und Jugendliche habe gegenüber ihren Eltern weitreichende Rechte.
Das gemeinsame Sorgerecht schützt das Kind vor unüberlegten Geldgeschäften der Mutter, die nicht im Sinne des Kindes sind, unter anderem. Sie kann zum Jugendamt gehen mit der Bitte, dass das Amt zwischen ihr und Vater als Vermittler mit am runden Tisch sitzt und Probleme gemeinsam besprochen werden.