Kind wird vom Jugendamt gezwungen Kontakt mit dem Vater zu haben und Jugendamt befürwortet Strafen?

6 Antworten

Tut mir leid, aber das Jugendamt befürwortet niemals ein "Schutzprogramm" in dem ein Kind/Jugendlicher eingesperrt wird. Und schon überhaupt nicht für Wochen. Mit 15 zwingt kein Jugendamt eine Jugendliche zum Vater zu gehen. Das Jugendamt zwingt sogar nie, das Jugendamt hat gar nicht die rechtlichen Möglichkeiten Zwang auszuüben.

Wenn der Vater das Kind geschlagen hätte, hätte er das gemeinsame Sorgerecht nicht bekommen. Das Jugendamt hätte eine solche Jugendliche evtl. in Obhut genommen, aber ganz sicher nicht zum Vater geschickt.

Wenn er es hat, weil die Eltern verheiratet waren, dann kann Deine Freundin das gemeinsame Sorgerecht nicht widerrufen. Das geht so oder so nicht und schon gar nicht, wenn eine Jugendliche das einfach mal so sagt. Da müßte schon die Mutter klagen.

Sie ist minderjährig und hat zu tun und zu lassen, was die Eltern wollen. Das nennt sich Erziehung. Ob das zum Erfolg führt oder nicht, spielt für ihre Situation keine Rolle. Sie muss sich fügen und unterordnen. Das gemeinsame Sorgerecht kann sie nicht wiederrufen. Die Mutter kann das alleinige Sorgerecht beantragen. Ob sie es bekommt, wage ich zu bezweifeln. Vor allem, wenn das Jugendamt mit den Erziehungsmethoden einverstanden ist. Also, Zähne zusammenbeissen und durchhalten. Übrigens: In diesem Alter kann sie sich sehr wohl weigern zum Umgang zu ihrem Vater zu gehen. Dagegen kann weder der Vater noch die Mutter etwas tun.

Ich glaube Du tickst nicht mehr richtig. Auch Kinder und Jugendliche habe gegenüber ihren Eltern weitreichende Rechte.

Das Sorgerecht ist überhaupt nicht entscheidend dafür, wo das "Kind" sich aufhalten darf oder muß. das bestimmt allein der, der das Aufenthaltsbestimmungsrecht hat. Alles andere wird im Umgangrecht geregelt und das wiederum ist unabhängig von Sorgerecht oder Aufenthaltsbestimmungsrecht. Einsperren darf man niemanden, auch nicht eine Jugendliche, das wäre Freiheitsberaubung. Im übrigen sind deine Angaben so wirr, daß ich nichts weiter zu der Situation sagen kann.

was für Angaben benötigst du denn noch ?

Das gemeinsame Sorgerecht schützt das Kind vor unüberlegten Geldgeschäften der Mutter, die nicht im Sinne des Kindes sind, unter anderem. Sie kann zum Jugendamt gehen mit der Bitte, dass das Amt zwischen ihr und Vater als Vermittler mit am runden Tisch sitzt und Probleme gemeinsam besprochen werden.

Da sie höchstwahrscheinlich am Existenzminimum lebt, empfehle ich schnellstens einen Beratungsschein für 10 Euro beim Gericht zu holen, damit ihr einen Anwalt einschalten könnt!!!! Er kommuniziert auch mit dem Jugendamt etc!!!