Kind wechselt Lebensmittelpunkt. Welche Ämter & Formulare sind nötig?

3 Antworten

ob das jugendamt irgendwas dokumentiert oder nicht, spielt doch keine rolle. die entscheidungen trefft ihr allein und dazu bedarf es keines jugendamtes.

das kind muss beim zukünftigen umgangselternteil abgemeldet werden und im neuen zuhause im einwohnermeldeamt angemeldet werden.

sollte es einer neuen krankenkasse bedürfen, muss der neue elternteil das kind in seiner krankenkasse anmelden, so dies nötig ist.

kindergeld muss umgemeldet werden, vom alten elternteil abgemeldet werden.

sollte bis dato für das kind alg2 bezogen werden, dann muss mittels veränderungsmitteilung das kind aus der bg abgemeldet werden.

sollte es eine kita oder schulummeldung bedürfen, ist auch das von den eltern gemeinsam zu erledigen.

der zukünftige umgangselternteil wird nun unterhaltspflichtig für das kind und sollte das berechnen lassen. dazu kann der neue betreuende elternteil eine beistandschaft beim jugendamt begründen. sollte der umgangselternteil nicht leistungsfähig sein, kann unterhaltsvorschuss beantragt werden.

Ihr müsst die Familienkasse informieren und das  KiGeld aufs neue Konto ab sofort buchen lassen.

Wenn das Jugendamt schon involviert ist,  ist das gut und dann wird das mit dem Unterhalt auch schon geklärt sein? 

Dann das Kind einfach bei der Gemeinde ummelden. Mehr braucht ihr nicht zu tun.

Halt Schule,  oder Kiga noch.

Gar keine.

Bei der Familienkasse muß ein Antrag auf Kindergeld gestellt werden. Ggf. muß die Schule oder der Kindergarten informiert werden.

Ummelden und fertig.