Kind von neuem Mann trotz das man verheiratet ist

13 Antworten

Also du muss noch nicht mal ein Vaterschafsanfechtungsverfahren beim Amtsgericht einleiten. Für dich gibt es die Möglichkeit der qualifizierten Vaterschaftsanerkennung nach § 1599 Abs. 2 BGB. Voraussetzung ist aber, dass der Scheidungsantrag vor Geburt des Kindes beim Amtsgericht anhängig (eingegangen) sein muss. Davon gehe ich aus, wenn du schreibst du lebst in Scheidung. Dein Lebensgefährte macht die Vaterschaftsanerkennung, du stimmst zu, dein Ehemann muss auch der Vaterschaftsanerkennung zustimmen. Kommt das Kind zur Welt, wird erstmal dein Ehemann als Vater eingetragen und es bekommt auch den Ehenamen. Wird dann aber die Scheidung rechtskräftig, so wird dann kraft Gesetzes der Ehemann als Vater ausgetragen und der leibliche Vater eingetragen. Namensrechtlich ist es dann etwas komplizierter. Willst du nach der Scheidung deinen Geburtsnamen wieder annehmen? Wenn ja, dann folgendes: Du stellt einen Antrag für das Kind auf "Erwerb des Familiennamens der Mutter". D.h., dass der Name des Kindes sich nicht mehr von einem Ehenamen ableitet, sondern vom Familiennamen der Mutter, der zwar immer noch vom Ehemann stammt, aber hier geht es um die Qualität des Namens. Nimmst du dann deinen Geburtsnamen wieder an, so erstreckt sich diese Namensänderung automatisch auf den Familiennamen des Kindes, da sich sein Name von deinem Familiennamen ableitet und nicht von dem Ehenamen der "Eltern". Wenn du dann noch möchtest, dass das Kind den Namen des Vaters erhält, macht ihr eine Namenserteilung. Besteht aber gemeinsames Sorgerecht, macht ihr eine Neubestimmung des Geburtsnamens des Kindes nach begründung der gemeinsamen Sorge. Gehe einfach zum Standesamt. Die wissen das :)

rufe beim standesamt in deiner gemeinde an und du bekommst alle auskünfte die du brauchst.

Rechtlich ist der Papi des Kindes der Vater (also der neue Partner). Nein, natürlich keine Adoption. Das Kind bekommt den Nachnamen der Mutter. Du kannst nach der Scheidung deinen Mädchennamen wieder annehmen oder den Ehenamen behalten, wie gewünscht (Beim Anwalt/in nachfragen). Solltest du und dein neuer Partner dann irgendwann einmal heiraten, dann wird das Kind automatisch ehelich und bekommt auch den Familiennamen (nur wenn der Vater des Kindes geheiratet wird, bekommt das Kind auch den Familiennamen). Dem Kind den Nachnamen des Vaters geben würde ich nicht. Solltet ihr euch mal trennen (neuer Partner und du) dann hat das Kind seinen Namen. Kinder können gemein sein, Hänseleien in Schule gibt es schon zur Genüge (z.B. Du heißt ja nicht mal so wie deine Mutter, die hat dich nur irgendwo gefunden u.s.w. ** ja alles schon mal da gewesen, leider**)

Du schreibst: "Rechtlich ist der Papi des Kindes der Vater (also der neue Partner)" Da bist du vollkommen falsch informiert! Lies mal § 1592 Nr.1 BGB: "Vater eines Kindes ist der Mann, der zum Zeitpunkt der Geburt mit der Mutter des Kindes verheiratet ist:"

@hansscheinvater

als Mutter gibt man den Vater** immer ** bekannt. Dies noch im Krankenhaus. Der leibl. Vater erkennt das Kind (die Kinder) an, somit ist es rechtlich gesehen, das Kind des neuen Partners. und durch eine neue Heirat mit ihm, bekäme das kind automatisch auch dessen Namen, wie die Mutter.

Und, ich glaube dies nicht nicht nur, ich habe es erlebt, durch die Geburt meines Kindes. Ich sehe dies nicht als Fehlinformation an, da es bei mir eben genauso war.

LG

Bei solchen Falschinformationen, wäre es toll, wenn man - da man es nicht weiß - ein "ich glaube, dass" davor setzen würde. Gott sei Dank stellten andere Deine unrichtige Auskunft wieder richtig.

wie bei jeden vater muss der echte vater die vaterschafz anerkennen. da du in scheidung lebst und ein getrennten haushalt führst hat dein noch ehemann natürlich kein recht auf das kind. ja dein kind kann den nachnamen des vaters annehmen, allerdings nur wenn du also mutter damit einverstanden ist.

Da fällt mir aber gerade ein.. Muss ein Ehemann die Vaterschaft überhaupt noch anerkennen? Ich bin mir nicht sicher, aber war da nicht was?

@phoinic

ja ich glaube schon, außer es ist ehevertraglich anders geregelt

@phoinic

§1592 Nr.1 BGB !!!!!!!!!!!

§ 1592 Nr.1 BGB !!!! Das Ganze hat mit getrennten Haushalten etc. überhaupt nichts zu tun. Wer zum Zeitpunkt der Geburt mit der Mutter des Kindes verheiratet ist, ist der rechtliche Vater mit allen Konsequenzen! Opfer dieses veralteten, realitätsfernen Paragraphen, sprich Kuckuckskinder und Kuckucksväter, haben sich auf facebook in der Gruppe "Solidarität für Kuckuckskind und Kuckucksvater" vernetzt und wir bloggen unter www.kuckucksvater.wordpress.com zu dieser Thematik. Für junge Männer lohnt es sich informiert zu sein, denn die Kindesunterschieberinnen-Falle kann emotional und finanziell zur Katastrophe werden. Die zahlreichen Betroffenenberichte im Blog sprechen da eine eindeutige Sprache.

Wieso sollte der richtige Vater seine eigenen Kinder adoptieren? Wenn dein neuer Partner der Vater des Kindes ist, so wirst du ihn nach der Geburt auch als Vater angeben, d.h. er ist auch rein rechtlich der Vater. Soweit ich weiß, erhält das Kind nach Geburt den Nachnamen der Mutter. Hier nochmal genaueres zum Nachlesen: http://www.scheidung-online.de/namensr.html

Das ist Falsch. Der Vater eines Kindes ist derjenige, der mit der Mutter zum Zeitpunkt der Geburt verheiratet war. (§1592)

Da hilft dann nur ein Vaterschaftsaufhebungsverfahren und spätere Anerkennung seitens des leibichen Vaters.