Kind im Ausland gebären möglich?!
Hallo. Vielleicht ist die Frage etwas beknackt :D aber mich würde es mal interessieren, wenn eine Frau schwanger ist, ob sie in ein bestimmtes Land fahren darf, nur um ihr Kind dort zu gebären und wieder nach DE zurück kommt und der Geburtsort dann in der Geburtsurkunde steht ?! ist das möglich ? und was für eine Staatsangehörigkeit würde das Kind bekommen ?!
13 Antworten
Ja, das ist möglich und wird auch häufiger gemacht. Es gibt Ländern in denen es ausschlaggebend ist, dass man dort geboren wurde und das reicht dann um später Anspruch auf eine Staatsangehörigkeit zu haben (wenn man denn möchte). In den USA ist das beispielsweise so. Übrigens zählt es auch wenn man sein Kind im Flugzeug bekommt und sich im entsprechenden Hoheitsgebiet befindet.
" Die Staatsbürgerschaft nach dem Territorialprinzip richtet sich auf Schiffen und Flugzeugen in/über exterritorialem Gebiet (und nur da) nach der Nationalität des Schiffes bzw der Fluggesellschaft, ansonsten nach dem überflogenen Land sofern dieses Land den Luftraum ausdrücklich zum Hoheitsgebiet erklärt hat (dies ist meistens der Fall, in den USA ist es so)
Wenn also eine deutsche Frau an Bord eines spanischen Flugzeuges ein Kind bekommt, hätte das Kind zunächst das theoretische Anrecht auf deutsche + spanische Nationalität, sofern das Flugzeug bei Geburt über dem Ozean war. Sobald es die USA überfliegt, hätte das Kind Anrecht auf deutsche und US-amerikanische Staatsbürgerschaft aber nicht mehr die spanische.
Als Geburtsort ist nach internationalem Recht die Position des Schiffes / Flugzeuges einzutragen (Längen/Breitengrad)"
http://de.answers.yahoo.com/question/index?qid=20090118052815AAKzuaG
Was ,meint ihr wohl warum Fluggesellsachaften schwangere ab einem gewissen Monat nicht mehr befördern ? Um so einen Unfug zu verhindern.
In den USA war das so. Heute zählt das nur noch für Leute die legal dort dauerhaft leben.
Und so einen unfug als beste Antwort
Der Grund, warum die airlines Schwangere nur bis zu einer bestimmten SSW (unterschiedlich; generell bis zur 37. SSW) befördern liegt auch darin, dass man, je weiter die Schwangerschaft fortgeschritten ist, mit einer verfrühten Wehentätigkeit rechnen muss. Die Flugbegleiter sind geschult, bei einer Geburt fachgerecht zu helfen. Je mehr Geburten es an Bord gibt, desto höher die Gefahr von Komplikationen. Um eine (teure) Zwischenlandung zu vermeiden sowie Mutter und (ungeborenes/geborenes) Kind nicht zu gefährden, wird ab einer bestimmten SSW eine Schwangere nicht mehr befördert. Zu diesem Thema gibt es noch die Unterteilung in Lang- u. Kurzstreckenflüge sowie Ein- und Mehrlingsschwangerschaft. Hab da oben zufällig mal gearbeitet.... Nachzulesen hier: http://www.gyn-zentrum.de/_pdf/flugreisen_s.pdf
Ist ja auch nicht jedermanns sache bei ner Gevburt dabeizusein :-)
Natürlich ist das möglich, Deutschland ist ein freies Land. Du kannst dieses Land jederzeit wohin Du willst verlassen und natürlich auch Kinder bekommen wo du willst. Die Frage der Staatsangehörigkeit kann pauschal nicht beantwortet werden, da es unterschiedliche Regelungen in dem Land gibt in dem Du dich gerade befindest.
Natuerlich ist das moeglich. Zwar wird keine Fluggesellschaft eine Hochschwangere mitnehmen und auch wird es bei einer sichtbar hochschwangeren Frau nicht immer leicht mit dem Visum sein, doch wenn sie kein Visum benoetigt und auf dem Landweg einreist, kann das natuerlich geschehen.
Fuer die Staatsangehoerigkeit des Neugeborenen kommt es dann auf das Staatsangehoerigkeitsrecht des Heimatlandes (bzw. der Heimatlaender) der Eltern an sowie auf das Staatsangehoerigkeitsrecht des Landes, in der das Kind zur Welt kommt. In den allermeisten Faellen - wenn nicht sogar in allen - wird das Kind erst einmal die Staatsangehoerigkeit(en) der Eltern besitzen. Kommt es dann auch noch in einem Land zur Welt, in dem die Staatsangehoerigkeit nach dem Geburtsortprinzip erworben wird, erhaelt es auch die Staatsangehoerigkeit des Geburtslandes.
Es ist natürlich möglich! Das Kind bekommt dann (wenn du nicht gradee Afganistan wählst) die doppelte/dreifache Staatsbürgerschaft. Einmal die Staatsbürgerschaften der Eltern, und einmal die Staatsbürgerschaft des Geburtslandes. Wenn das Kiind 18 wird, muss es sich für eine entscheiden, es sei denn, eine oder mehrer liegen in der EU. Dann kann es sich entweder für alle EU-Bürgerschaften, oder für eine EU-Bürgerschaft, oder für eine mögliche nicht-EU Staatsbürgerschaft (wenn vorhanden) entscheiden. In der Geburtsurkunde steht als Geburtsort natürlich der Ort im Ausland.
Klar kannst du das kind wo anders bekommen. wenn du z.B im Urlaub bist und wehen bekommst kann dich auch keiner einsperren ;-)
"Übrigens zählt es auch wenn man sein Kind im Flugzeug bekommt und sich im entsprechenden Hoheitsgebiet befindet."
In diesem in der Praxis extrem unwahrscheinlichen (aber eben nicht voellig ausgeschlossenen) Fall zaehlt nicht das gerade ueberflogene Hoheitsgebiet als Geburtsort sondern das Land, in dem die betreffende Fluggesellschaft beheimatet ist.