Kind den Vater verbieten? Schlechter Umgang?
Ich bin schwanger (8monat) von meinem ex Freund. Während der Beziehung und danach wurde ich nur fertig gemacht und schlecht behandelt von ihm. Von unserem Kind will er mittlerweile auch nicht mehr wirklich was wissen. Zumindest hat er sich seit Monaten nicht gemeldet und mir nie geantwortet wenn’s ums Baby ging oder allgemein. Vor 2 Wochen soll er verhaftet worden sein wegen Drogenkonsum oder Handel. Ich komme aus „gutem“ Hause und habe relativ altmodische und Oberflächliche Eltern. Bin übrigens 19 und wohne noch bei Ihnen. Sie raten mir, das Kind nur auf meinen Namen anzumelden und nichts vom Vater zu erzählen und keinen Kontakt zulassen. Kann man auch nicht verübeln da die halbe Familie von meinem ex im Knast war oder gerade ist wegen Drogen, Körperverletzung und und und... mir ist es aber irgendwie wichtig dass das Kind weiß wer der Vater ist und ihn wenigstens 1 mal im Monat sehen kann, wenn er es überhaupt sehen will dann... außerdem möchte ich ihn auch als Vater eintragen damit er wenigstens Unterhalt zahlen muss. Jetzt weiß ich nicht ob ich mein Kind nicht mit diesem Mann in Verbindung bringen sollte oder doch. Was würdet ihr tun? Ich finde das Kind hat eig das Recht zu wissen woher es stammt aber naja bei so einem Vater... meine Eltern sagen „du wirst dich und dein Kind doch wohl nicht wieder in Verbindung mit diesen kriminellem bringen“ und sowas... Er ist selbst 19 und einfach ein Jugendlicher der sch*isse baut und kifft was heutzutage nicht selten ist in Deutschland und die anderen Familien Angehörigen haben schon ein paar härtere Straftaten hinter sich die meine Eltern sprachlos machen...
4 Antworten
wenn das kind geboren wird, hast du die pflicht den namen des vaters zu nennen und die vaterschaftsanerkennung voranzutreiben. ob er die anerkennen will oder nicht spielt keine rolle, es ist das recht des kindes. verschweigst du dies oder machst falsche angaben, ist es personenstandsfälschung und du machst dich strafbar.
der vater hat dann das recht auf umgang mit seinem kind und auf das gemeinsame sorgerecht. ob er das will und umsetzt wird sich zeigen, kann dir egal sein. forcieren musst du das ja nicht.
er hat weiterhin die pflicht unterhalt für das kind und für dich in form von betreuungsunterhalt zu leisten. das setzt voraus das er leistungsfähig ist. wenn er dies nicht ist, beantragst du unterhaltsvorschuss für dein kind.
Du musst ihn als Vater eintragen lassen, sonst bekommst du keinen Unterhalt, soweit ich weiß. Da er Drogenprobleme hat und die Familie sowieso schon im Knast ist, wird das Jugendamt zu ihm auch kein Kontakt aufbauen, eventuell nur unter Aufsicht des Jugendamtes, wenn er den Umgang mit dem Kind einklagt. Ansonsten würde ich als Mutter dem Vater nicht vertrauen und ihm das Kind keinesfalls aushändigen (Kindeswohlgefährdung). Wenn er sich ändert, würde ich ihm, zum Wohle des Kindes, eine Chance geben und das Jugendamt hinzuziehen. Die wollen natürlich immer, dass Kinder Mama und Papa kennen und mit ihnen aufwachsen. Ich als Erzieherin würde den Umgang allerdings bedenklich finden 🙈
was du würdest, tätest, wolltest, spielt hier aber keine Rolle. Das entscheidet der Familienrichter. Der Vater hat Umgangsrecht.
Solange du keinen Unterhaltsvorschuss beantragst, musst du den Namen auch nicht preis geben.
Aber du sagst es ja selber: dein Kind hat das Recht zu wissen wer der Vater ist. Das deine Eltern nicht begeistert sind, ist zwar nachvollziehbar, aber deren Problem. Du entscheidest was du machen willst.
Ob der Kindsvater dann letztendlich sich um das Kind kümmert oder es überhaupt sehen will, ist dann wieder eine ganz andere Geschichte. Aber du solltest dabei auch an dich denken. Es geht um Kindesunterhalt und es geht um Betreuungsunterhalt für dich.
Und für Unterhaltsvorschuss, falls er nicht zahlen will oder kann, muss du mitwirken.
An deiner Stelle würde ich also dem Jugendamt gegenüber mitteilen, dass er der Vater ist. Wenn er dies verneint, muss eine Vaterschaftsfeststellungsklage erhoben werden um Unterhaltsansprüche geltend zu machen. Kümmert er sich nicht, dann kannst du das zwar ebenfalls gerichtlich einfordern, aber dann musst du dir auch überlegen, ob es gut wäre für das Kind. Und so einfach wie sich das deine Eltern vorstellen ist es auch nicht. Der Kindsvater hat ein Umgangsrecht und kann zudem das gemeinsame Sorgerecht einfordern. Ob er es tut ist eine ganz andere Sache.
Wenn der Vater es will, bekommt er das gemeinsame Sorgerecht und Umgang sowieso. Wieso meinen eigentlich so viele Mütter, dass sie das entscheiden können? Das kann Kind ist nicht ihr Eigentum und kein Auto, bei dem sagen kann:das darfst du nicht fahren.