Kilometerleistung bei KFZ-Versicherung ändern
Wenn man im Laufe des Versicherungsjahres (Kalenderjahr) merkt, dass die KM-Leistung nicht reicht, kann man das jederzeit ändern. Man gibt den aktuellen KM-Stand an und der Vertrag wird angepasst.
Gilt die neue Zählung von z.B. 30 000 km (vorher 20 000) ab dem Änderungszeitpunkt, für ein Jahr, also bis zum gleichen Datum des nächsten Jahres oder beziehen sich die nunmehr 30 000 km auf das laufende Kalenderjahr?
Danke für eure Antworten
3 Antworten
Hallo Stromer1,
dies kannst du in deinen Allg. Kraftfahrtbedingungen (AKB) nachlesen unter "Mitteilungpflichten zu Tarifierungsmerkmalen". Nur diese haben Gültigkeit für dich und deinen Kfz-Versich.vertrag! Die HUK-Coburg z.B. hat dies folgendermaßen geregelt:
Auswirkung auf den Beitrag
K.2.2 Der neue Beitrag gilt ab dem Tag der Änderung
Ändert sich die im Versicherungsschein aufgeführte Jahresfahrleistung, gilt abweichend von K.2.2 der neue Beitrag rückwirkend ab Beginn des laufenden Versicherungsjahres.
Ergo gilt hier dann auch die neue Jahresfahrleistung für das Versicherungsjahr!
Gruß siola
Also, mein Versicherungsfuzzi will diese Angaben immer zur Hauptfälligkeit wissen, also meist zum 01.01. und somit wird ein Änderungswunsch auf mehr Laufleistung aktuell für das ganze Jahr 2014 berechnet und geringere ab 01.01.2015. Viel Glück.
Sie gilt ab dem Änderungszeitpunkt.
Zumindest ist das im letzten Jahr bei mir so gewesen.
Kommt immer auf die eigenen AKB (Allg. Kraftfahrtbedingungen) an! Diese sind je nach Versicherer und deren AKB verschieden!
Alos hilft hier nur selbst nachlesen in den AKB.