Kilometerleistung bei KFZ-Versicherung ändern

3 Antworten

Hallo Stromer1,

dies kannst du in deinen Allg. Kraftfahrtbedingungen (AKB) nachlesen unter "Mitteilungpflichten zu Tarifierungsmerkmalen". Nur diese haben Gültigkeit für dich und deinen Kfz-Versich.vertrag! Die HUK-Coburg z.B. hat dies folgendermaßen geregelt:

Auswirkung auf den Beitrag

K.2.2 Der neue Beitrag gilt ab dem Tag der Änderung

Ändert sich die im Versicherungsschein aufgeführte Jahresfahrleistung, gilt abweichend von K.2.2 der neue Beitrag rückwirkend ab Beginn des laufenden Versicherungsjahres.

Ergo gilt hier dann auch die neue Jahresfahrleistung für das Versicherungsjahr!

Gruß siola

Also, mein Versicherungsfuzzi will diese Angaben immer zur Hauptfälligkeit wissen, also meist zum 01.01. und somit wird ein Änderungswunsch auf mehr Laufleistung aktuell für das ganze Jahr 2014 berechnet und geringere ab 01.01.2015. Viel Glück.

Sie gilt ab dem Änderungszeitpunkt.

Zumindest ist das im letzten Jahr bei mir so gewesen.

siola55  09.06.2014, 15:55

Kommt immer auf die eigenen AKB (Allg. Kraftfahrtbedingungen) an! Diese sind je nach Versicherer und deren AKB verschieden!

Alos hilft hier nur selbst nachlesen in den AKB.