Kiffen und Autofahren - Wie lässt sich das trennen?

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1. Wenn du mehr als 1ng/ml aktives THC im Blut hast, ist das erst mal eine Rauschfahrt, du kannst also dann aus Behördlicher Sicht den Konsum nicht vom Fahren trennen. Das heißt aber auch noch nicht zwingend, dass du zur MPU musst. Ist zunächst mal, so lange keine gravirenden Ausfallerscheinungen vorliegen, eine Ordnungswidriegkeit. Wenn du wie oben erwähnt aktives THC von mehr als 1ng/ml im Blut hast, kommst du um eine MPU nur noch herum, wenn kein dauerhafter oder regelmäßieger Konsum vorliegt. Hier in NRW, wird man zumeist nach 2-6 Wochen zum Strassenverkehrsamt geladen, um nochmal ein Urinscreening abzugeben, finden die dann noch irgendwas ist der Lappen erst mal weg, da man davon ausgeht, das du öfter konsumiert haben musst, um nach dieser Zeitspanne immer noch positiv auf THC oder THC-COOH zu sein (genauso bei dämlichen Aussagen gegenüber der Polizei wie ich Kiffe halt ab und zu mal).

Finden sie kein aktives THC, so sind die Werte der Abbauprodukte von Bedeutung. Bei einer normalen Verkehrskontrolle geht man von einem Wert von 150ng/ml THC-COOH im Blut aus, um dir zu unterstellen, dass du Dauerkonsument bist (MPU). Sind die Werte geringer so kommt wieder im erwähnten Zeitraum Post von der Führerscheinstelle um bei einem erneuten Screening nachzuschauen, ob du noch ein KFZ führen darfst. Liegen bei diesem Screening (wobei du nach erhalt des Schreibens eine Frist von 8 Tagen hast) die Werte von THC-COOH über 75 ng/ml Blut, hast du wieder ein Problem, wenn nicht, Glück gehabt.

2. Normalerweise wenn sie einen Anfangsverdacht haben (Schnelltest kann man immer verweigern), dass können Nervosität, rote Augen, glasiger Blick, unübliche Pupillenreaktion, BTM Funde, Lange Blättchen, Cannabisgeruch usw. sein. Wenn du aber an den falschen Polizisten geräts (oder dich z.B. in Bayern aufhälst) kann auch schon mal dein auffälliges Aussehen allein ausreichen...

3. Bei Unfällen mit Personenschaden ja. bei Bagatell-Unfällen nicht unbedingt. Wenn da kein Anfangsverdacht besteht kannst du Glück haben.

So gesehen lässt sich das wirklich nur Trennen in dem man nicht Kifft, oder eben gar kein Auto fährt.

Das Problem ist die unverhältnissmäßigkeit.... Die meisten konsumenten verlieren denn Führerschein ja allein aus dem grund weil sie konsumieren, und nicht weil sie berauscht gefahren sind. Selbst bei Abbaupeodukten steht je nach wert der tatbestand der Trunkenheitsfahrt im raum, obwohl keine Psychoaktive wirkung mehr vorhanden ist, sprich kein Rausch.

Da die Abbauprodukte recht lange nachweisbar sind läuft jeder Konsument automatisch gefahr den Führerschein zu verlieren, egal wie oft oder selten er konsumiert. Und selbst wenn man nur einmal im Monat raucht, wer kann es sich dann schon erlauben das auto mal ne woche stehen zu lassen, nur damit keine abbauprodukte mehr nachgewiesen werden?!

Bei richtigen unfällen wird fast immer auf btm kontrolliert ... Kommt aber auch drauf an wie der unfall aussieht und aber auch was die beteiligten für einen eindruck machen.....

Hier ist bzgl Cannabis zwingend eine änderung nötig.....

Es reicht schon aus, wenn sie dich zu fuß erwischen.

Dieser Treat ist von heite und besagt, dass die führerscheinstelle dich sehrwohl rammen kann, auch wenn sie dich zu fuß erwischen.

https://www.gutefrage.net/frage/einspruch-gegen-neurologisches-psychiatrisches-gutachten?foundIn=list-answers-by-user#answer-209344034

Dabei hatte der jenige noch nichtmals einen Führerschein. Er war kurznvor der Prüfung und  jetzt kann er wahrscheinlich seine prüfung knicken. Und wenn du erst recht einen FS hast, dann kommst du erst recht in teufels küche.

Kiffer fühlen sich immer total sicher in dem was sie tun und finden auch immer einen grund für ihren drogenkonsum. Bis sie mal einen netten brief von der führerscheinstelle kriegen. Dann geht das gejammer los.

da scheinen sich viele auszukennen. trennen = 7 tage vor dem autofahren nicht kiffen, dann bist du auf der sicheren seite. pissprobe verweigern, sonst nehmen die unwissenden polizksten den führerschein gelich weg.  dann brauchen die einen richterlichen beschluss fürn bluttest. wenn die den bekommen und du weniger als 1 ng/ml blutserum hast, was nach spätestens 7 tagen erreicht ist, bekommst du ihn wieder. keine ahnung ob sofort oder erst nach paar tagen, aber du bekommst ihn. aber auch nur dann, wenn du 0% alkohol im blut hast. wenn du mehr als 0%thc und mehr als 0% alkohol im blut gleichzeitig hast, ist der führerschein weg

1. Nur das Thc im Blut

2. Wenn sie halt den eindruck haben dass du stoned bist (Rote augen, klamotten mit cannabisblättern drauf, verplantheit undso du weißt schon ^^)

Bei 3. bin ich mir nicht sicher aber ich denke eher nicht, ausserdem bauen stoner keine Unfälle :) :D