Kfzsteuer Rückerstattung?

9 Antworten

Die STeuerpflicht ist immer mindestens ein Monat, danach taggenau. Wenn du Also ein Auto anmeldest, wird die Steuer immer für ein Jahr erhoben, wenn du es nach einer Woche abmeldest, dann wird ein ganzer monat berechnet und wen Du es nach dieem Monat abmeldes, dann wird die steuerschuld taggenau abgerechnet. Du bekommst also die restl. Steuer taggenau wieder.

Für Januar, Februar und März 2013 hast Du überhaupt keine Steuern bezahlt, also kannst Du diese auch nicht zurück bekommen.

Steuern hast Du bezahlt für 24.04.2013 bis 23.04.2014 - und zwar 463 €

Wenn Du Dein Auto heute noch abmeldest, wären Steuern fällig gewesen für den Zeitraum vom 24.04.2013 bis 11.09.2013 - also für 140 Tage.

Die bereits bezahlten Steuern für den Zeitraum 12.09.2013 bis 23.04.2013 werden Dir erstattet oder unter Umständen mit bestehenden Steuerschulden verrechnet.

Ich glaube, er meinte wohl eher die Monate Januar bis März 2014. Wie er allerdings darauf kommt, dass er für diese Monate keine Erstattung bekommen könnte, ist mir auch nicht klar.

Du bekommst lediglich für die Tage eine Erstattung, an denen der Wagen nicht am Verkehr teilnehmen darf.

Ab dem Tag, der auf die Abmeldung folgt, gilt keine Steuerpflicht mehr. Wenn Du also am Mittwoch den Wagen abmeldest, dann bekommst Du die Erstattung ab Donnerstag bis zum Ende des Zulassungs-Jahres.

Eine Erstattung für zurückliegende Wochen oder Monate, an denen der Wagen zugelassen war, gibt es natürlich nicht.

Du meinst sicher Januar, Februar und März 2014? Ja, du bekommst die Steuern zurück ab dem Folgetag der Abmeldung bis zu dem Tag, für den schon im voraus gezahlt hast, also bis zum 23.04.14. Das wird tagegenau ausgerechnet.

du bekommst die Steuer zurück ab dem Tag, ab dem das Auto abgemeldet ist. wenn du es heute abmeldest, dann also Rückerstattung vom 12.09. - 31.12.2013

nein, da das Auto am 24.04.13 angemeldet wurde, gibt es die Steuern nicht nur bis zum 31.12.13, sondern bis zum 23.04.14 zurück