KFZ Versicherungswechsel HUK24

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Hallo, wir wollen mit unserem zugelassen KFZ die Versicherung wechseln...   

Also die Versicherung wechseln könnt ihr im Normalfall nur zum Vertragsablauf 1.1.2014, bzw. bei einem unterjährigen Vertrag zum Ablaufdatum mit einer Kündigungsfrist von einem Monat, bei einem Schadenfall, bei einem Kfz-Halterwechsel oder bei einer Prämienerhöhung ohne Leistungsverbesserung!

Bei welcher Gesellschaft seid ihr denn bisher versichert und habt ihr denn überhaupt schon rechtzeitig die bisherige Versicherung gekündigt??? Und auch schon die Bestätigung der Kündigung erhalten???

Wir haben den Online Antrag ausgefüllt...   ... und die bisherige Kfz-Versicherung noch nicht gekündigt??? Falls ja, dann habt ihr jetzt eine **Doppelversicherung** - mit den älteren Rechten, das heißt die HUK24 muß rückwirkend den neuen Vertrag aufheben per Beginn!

Wir sind derzeit noch bei Direct Line versichert. Der bisherige Vertrag mit Direct Line ist noch nicht gekündigt. Von Direct Line haben wir auch erst am Samstag die ganzen Papiere bekommen also haben wir bei Direct Line auch noch bis nächste Woche widerrufsrecht.

Den Antrag bei HUK24 können wir doch auch noch widerrufen oder?

@Nakero

Aber irgendwann müßt ihr euch für einen endgültigen Versicherungsschutz entscheiden - ganz wichtig dabei: bitte abklären, ob der endgültige Versicherer auch rückwirkend per Zulassung den Vertrag annimmt (macht nicht jede Versicherung mit) und ganz, ganz wichtig: die aktuelle eVB-Nr. persönlich bei der Zulassungsstelle austauschen lassen - andernfalls droht eine Zwangsentstempelung wegen Nichtvorliegen einer gültigen Versicherungsbescheinigung! Sobald die Direct Line den Widerruf erhalten hat, wid die Zulassung über den Widerruf des Versicherunsschutzes informiert!!!

@siola55

Sobald die Direct Line den Widerruf erhalten hat, wid die Zulassung über den Widerruf des Versicherunsschutzes informiert!!!

Ein Widerruf ist nicht möglich !

Durch die EVB-Nr. wird ein sofortiger Versicherungsschutz (vorläufige Deckung)ausgelöst !

siehe § 8 VVG:

(3) Das Widerrufsrecht besteht nicht 1.bei Versicherungsverträgen mit einer Laufzeit von weniger als einem Monat, 2.bei Versicherungsverträgen über vorläufige Deckung, es sei denn, es handelt sich um einen Fernabsatzvertrag im Sinn des § 312b Abs. 1 und 2 des Bürgerlichen Gesetzbuchs,

Also erst wollten wir Versicherungswechsel, da es aber nicht ging auf deren Seite da die Erstzulassung im Okt. 1998 war und die Zulassung auf uns auch im Okt. 2013 (das komplette Datum konnten wir ja da nicht eintragen) kam die Meldung das wir auf Fahrzeugwechsel machen sollten. Jetzt steht im Antrag Versicherungswechsel/Fahrzeugwechsel.

Wir sind derzeit noch bei Direct Line versichert. Der bisherige Vertrag mit Direct Line ist noch nicht gekündigt. Von Direct Line haben wir auch erst am Samstag die ganzen Papiere bekommen also haben wir bei Direct Line auch noch bis nächste Woche widerrufsrecht.

Den Antrag bei HUK24 können wir doch auch noch widerrufen oder?

und die Zulassung auf uns auch im Okt. 2013

Also wurde das Auto erst im Okt. mit einer EVB-Nr. der Direct Line angemeldet.

Von Direct Line haben wir auch erst am Samstag die ganzen Papiere bekommen also haben wir bei Direct Line auch noch bis nächste Woche widerrufsrecht.

Nein - ein Widerrufsrecht besteht nicht. Eine Kündigung zum Ablauf des Versicherungsvertrages (1 Monat Kündigungsfrist) ist möglich.

Bei einem Fahrzeugwechsel, kommt der Vertrag erst bei Zulassung des Autos zustande. Da es sich hier nicht um einen Fahrzeugwechsel handelt, ist der Antrag bei der HUK 24 nichtig.

@Kematef
Nein - ein Widerrufsrecht besteht nicht. Eine Kündigung zum Ablauf des Versicherungsvertrages (1 Monat Kündigungsfrist) ist möglich.    

@Kematef

Hallo, die AKB der Direct Line sagt aber was anderes aus: Beendigung des vorläufi gen Versicherungsschutzes durch Widerruf

B.2.6 Widerrufen Sie den Versicherungsvertrag nach § 8 Versicherungsvertragsgesetz, endet der vorläufige Versicherungsschutz mit dem Zugang Ihrer Widerrufserklärung bei uns.

Welchen Versicherungsbeginn habt ihr denn bei der HUK24 angegeben? Denn wenn euer Auto bereits angemeldet und auch versichert ist, kommt ihr ohnehin erst zum 01.01.2014 aus dem Vertrag dort raus und müsst bis spätestens 30.11.2013 dort kündigen. Dann würde auch die neue Versicherung automatisch eine EVB zum Straßenverkehrsamt schicken.

Oder habt ihr bei dem Antrag angegeben, dass es sich um einen Fahrzeugwechsel handelt?

Also erst wollten wir Versicherungswechsel, da es aber nicht ging auf deren Seite da die Erstzulassung im Okt. 1998 war und die Zulassung auf uns auch im Okt. 2013 (das komplette Datum konnten wir ja da nicht eintragen) kam die Meldung das wir auf Fahrzeugwechsel machen sollten. Jetzt steht im Antrag Versicherungswechsel/Fahrzeugwechsel.

Also sorry aber wenn man bei der zulassung noch nicht mal eine servicenummer bekommt oder hat wie soll das den bei einem unfall schadensfall funktionieren.. da währe ich sehr vorsichtig... wenn keine kontakte zustandekommen dann den Vertrag kündigen mit dem kommentar kein ´kontakt möglich dann sollten die sich schon melden. oder auch nicht... . so ist das mit den onlinefritzen nur kassieren aber keine leistungen... Joachim

Für den Schadenfall gibt es ja die Tel.nummern - nur nicht für den Abschluß bzw. für Nachfragen... aber als Laie sollte man sich auch keinen online-Versicherer aussuchen... selbst Schuld!

Wie soll man einen Vertrag kündigen, der noch nicht besteht ?

@Kematef

wenn eine unterschrift geleistet wurde dann besteht zumindest der Anspruch der versicherung das dieser auch ratifiziert wird.. diesen "Anspruch " sollte man dann kündigen.. damit es Hinterher keinen Ärger gibt. Joachim

Also wir haben beschlossen das wir jetzt doch bei DirectLine bleiben. Da kann man jederzeit anrufen wenn man fragen hat. Wir sind ja schon seit fast einem Jahr bei DirectLine aber halt mit zwei verschieden Autos. Das erste Auto wurde Mitte Oktober abgemeldet und verschrottet und das jetzige wurde Anfang Oktober mit der eVB von DirectLine angemeldet.

Bei einem Fahrzeugwechsel, kommt der Vertrag erst bei Zulassung des Autos zustande. Da es sich hier nicht um einen Fahrzeugwechsel handelt, ist der Antrag bei der HUK 24 nichtig.>

Versteh ich das jetzt richtig? Solange wir jetzt quasi mit der eVB Nr. von HUK24 nicht zur Zulassungsstelle gehen und das Auto auf diese Nr. zulassen/ummelden ist der Antrag nichtig und ein Vertrag kommt nicht zustande?

wenn eine unterschrift geleistet wurde dann besteht zumindest der Anspruch der versicherung das dieser auch ratifiziert wird.. diesen "Anspruch " sollte man dann kündigen.. damit es Hinterher keinen Ärger gibt. Joachim>

Eine Unterschrift wurde nicht geleistet.