KFZ Versicherung will nach Regulierung dasGeld zurück.
Hallo, bin keine deutsche, deswegen bitte gleich um Entschuldigung wegen Rechtschreibung. Versuche so gut wie ich kann meine Situation zu schildern:
Also vor 3,5 Jahren hat mein Sohn alkoholisiert ein Unfall gehabt, er ist in ein Zaun rein gefahren. War mit meinem Auto unterwegs und ich hab meiner Versicherung alles gemeldet. Hab alles so geschildert wie es war also unter Alkohol und noch weg gefahren, also Fahrerflucht. Normalerweise in so einem Fall übernimmt die Versicherung den Schaden nicht. Es war auch klar, dass der Schaden etwa. 3000 Euro sein wird. Also sie haben mein Schreiben nie beantwortet und haben mich hoch gestuft. Also war für mich klar die Versicherung hat doch den Schaden übernommen und ich muss halt durch die Hochstufung das Geld zurück zahlen. Nach 3,5 Jahren kommt wieder ein Schreiben von der Versicherung, dass sie den Schaden nicht übernehmen wegen Alkohol und Fahrerflucht und ich muss den Schaden was sie übernommen haben zurück zahlen.
Ich war natürlich verärgert, weil es so lang gedauert, bis sie wussten, dass sie den Schaden nicht übernehmen. Hab dort angerufen. Die meinten, sie können nichts dafür, weil der Geschädigte hat erst jetzt die Rechnung eingereicht.
Jetzt bleibt meine Versicherung durch die Hochstufung belastet, wo ich den Schaden aber selber begleichen soll. Schlussendlich ist die Rechnung etwas höher ausgefallen also muss ich 4190 Euro zahlen, wo ich durch die Hochstufung über 3,5 Jahren schon was zurück bezahlt habe, was aber jetzt keine Rolle spielt. Also kassiert die Versicherung doppelt. Hätte Versicherung mich nicht sofort informieren sollen, bevor sie mich hoch gestuft haben, dass sie den Schaden nicht übernehmen, dann hätte ich die Möglichkeit den Schaden selbst zu regulieren bevor sie mich hochstufen???
5 Antworten
Hallo,
du mußt nicht den Schaden in einem bestimmten Zeitraum rückzahlen, sonder n allein durch die Schadenmeldung wirst du zum nächsten 1.1. in der Kfz-Haftpflichtversicherung schlechter gestuft, jedoch unabhängig von der Schadenhöhe!!!
Also die Rückstufung deiner Kfz-Haftpflichtversicherung erfolgt in gleicher Höhe, egal ob der Schaden nun 5.000 oder 10.000 Euro beträgt!!! Dieser höhere Beitrag bedeutet keine Rückzahlung des Schadens!!!
Gruß siola
Danke Siola, mit 6 Monate ist für mich natürlich neu. Hab mit meinem Versicherungsvertreter gesprochen und er meinte, das geht nur wenn ich mich schriftlich dafür erkläre, den Schaden selbst zu übernehmen, bevor die Versicherung zahlt. Und das jetzt mit der Rückstufung aufheben nicht mehr geht. Ich rufe morgen dort nochmal an.
mich nicht einfach hoch stufen sollen. Dann hätte ich nur ein mal den Schaden bezahlt, jetzt kassiert die Versicherung doppelt.
Das siehst du nicht ganz richtig :-(
Durch die Höhereinstufung zahlst du nicht den Schaden zurück, sondern bezahlst das nachträglich erhöhte Schadensrisiko des Versicherers.
Das hättest du vermeiden können, in dem du erklärst, den Schaden selbst statt durch den Versicherer zu begleichen.
Vielmehr nimmt die Versicherung dich jetzt in Regress (Schadensersatz), weil dein Sohn als erlaubter Fahrer vertragswidrig grob fahrlässig einen unversicherten Schaden durch Trunkenheitsfahrt verursacht hatte.
G imager761
Danke für die Antwort, imager 761!
Also bleibe ich auf dem Schaden sitzen und ein Anwalt wäre nur noch mehr kosten für mich, wenn ich das richtig verstehe.
Das ist mein Problem, dass die Versicherung hat sich nie bei mir gemeldet und hat mich nicht informiert, dass die den Schaden nicht übernehmen. Ich kenne mich natürlich nicht aus und gehe davon aus, dass wenn so wäre wird die Versicherung mir Bescheid geben.
Der Versicherung war auch vor 3,5 jahren klar, dass bei den Umständen und dem Schaden unter 5000 Euro haben sie keine Kosten zu tragen. Ich hätte mich in dem Fall über eine kompetente Versicherung gefreut, die mich besser informiert, damit ich den Schaden selbst begleiche und nicht durch die Versicherung und so mir wenigstens die Höherstufung spare. Aber jetzt habe ich mehr Kosten und die Versicherung hat Recht :-(
weil dein Sohn als erlaubter Fahrer vertragswidrig grob fahrlässig ...
Das fällt schon unter Vorsatz und daraus resultiert die Regressforderung. Die Kfz-Haftpflicht kann nicht schon bei grober Fahrlässigkeit Regress zurückfordern, da Pflichtversicherung.
Abgesehen davon ist ja u. U. schon eine Rotlicht- oder Stoppschildmissachtung mit Unfallfolgen eine grobe Fahrlässig. ;)
Ich hätte eine Idee, wie Du evtl. um die Herabstufung beim SFR herumkommen könntest.
Übericherweise ist die Versicherung verpflichtet, dem Versicherungsnehmer nach Abschluss eines Versicherungsfalls zu informieren, wie hoch die Schadenssumme gewesen ist. Danach hat der Versicherungsnehmer 6 Monate Zeit, sich zu entscheiden, ob er den Schaden selbst trägt.Das ist offensichtlich hiernicht geschehen. Hier hättest Du ggfs. einen Ansatzpunkt mit dem der Anwalt aktiv werden könnte.
Mikkey, genau das wollte ich hören. Ob die Versicherung mich informieren muss und ob ich entscheiden kann dass ich den Schaden selbst übernehme, bevor sie mich hoch stufen. Also danke für die gute Idee, ich werde gleich morgen nachfragen ob ich damit durch komme.
Hallo,
bei welcher Gesellschaft bist du denn versichert? Oder lies mal in den AKB (Allg. Kraftfahrtbedingungen) nach unter dem Punkt Schadenrückkauf.
Gruß siola
Bin bei LVM versichert. Sie meinen das Recht für Rückkauf geht nur mit Rabatschutz, den ich selbst beantragen sollte.
Ich meine zu wissen, dass die Versicherung bei grober Fahrlässigkeit bis € 5.000 einfordern kann, ist aber nur ein Halbwissen. Ich würde sagen, dass du ohne Anwalt aus der Nummer nicht heraus kommst. Auf dem Schaden bleibst du wahrscheinlich sitzen, die Höherstufung werden Sie dir ohne Anwalt kaum zurücknehmen, geschweige denn die gezahlten Mehrbeiträge erstatten.
Das ist richtig, deswegen hätten sie mir schon vor 3,5 Jaren Bescheid geben sollen und mich nicht einfach hoch stufen sollen. Dann hätte ich nur ein mal den Schaden bezahlt, jetzt kassiert die Versicherung doppelt.
Die Kfz-Haftpflicht kann nicht schon bei grober Fahrlässigkeit Geld zurückfordern (Regress) - wäre ja auch suboptimal, schließlich gilt ja schon das überfahren eines Stoppschildes mit Unfallfolge u. U. als grobe Fahrlässigkeit. ;)
Bei Vorsatz allerdings schon: die von dir erwähnten 5.000 € - Vorsatz liegt in diesem Fall ja auch vor.^^
Der "Verzicht auf den Einwand der groben Fahrlässigkeit", den man oft bei Abschluss im Antrag auswählen kann, bezieht sich rein auf die Kaskoversicherung.
Hallo Eichbaum 1963, danke für die Antwort. Meine Frage war nicht ob sie Anspruch auf Regress haben, das ist mir klar. Was mich stört, dass die Versicherung mich nicht informiert hat, dass für mich besser wäre den Schaden selbst zu bezahlen, damit ich wenigstens die Höherstufung erspare. Ich bin von der Kulanz de Versicherung ausgegangen, weil nicht selbst am Steuer war und es nie ein Schreiben von der Versicherung gekommen. Für mich war klar, wenn sie den Schaden nicht übernehmen, werde ich informiert und nicht erst nach 3,5 Jahren.
Daher ja auch meine Anmerkungen rein als Kommentar. ;)
Dass die sich erst nach 3 ½ Jahren melden, ist schon merkwürdig. Wann geschah der Unfall?
Und was mir jetzt noch auffällt: Die wollen das Geld von DIR? Denn eigentlich können die nur den Fahrer in Regress nehmen!
Denn ich glaube ja schließlich nicht, dass du ihm dein Auto wissentlich ob seines Alkoholgehaltes geliehen hast. :)
Hast Recht, das Geld wird schon von meinem Sohn verlangt. Er studiert aber noch und hat kein Geld. Mir gehts aber mehr oder Weniger nicht um den Schaden, den wir so oder so bezahlen müssen. Mir gehts um die Höherstufung, die ich mir ersparen können, wenn sie mich rechts zeitig informiert hätten und ich den Schaden schon von 3,5 Jahren beglichen hätte.
Ich würde mir da mal einen Anwalt nehmen. Zumal es ja schon so lange her ist.
Ausserdem hast 6 Monate nach Mitteilung noch die Chance, den Schaden der Versicherung zu entschädigen und damit die Rückstufung hinfällig zu machen!
Gruß siola