KFZ Versicherung spontan abmelden möglich?

6 Antworten

Also die Kfz-Versicherung kannst du erst mal nicht abmelden, sondern nur mit Frist von 1 Monat zum Vertragsablauf frühestens kündigen!

Du kannst aber natürlich das Auto abmelden bei der Zulassungsstelle, dann erhälst du anteilig die zuviel bezahlte Kfz-Versich.prämie sowie -Steuer taggenau erstattet!

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Grundsätzlich ja. Dein Fahrzeug kannst du jederzeit Abmelden. Allerdings wird sich dann je nachdem welche KfZ-Versicherungsform und Beitragszahlung gewählt wurde, eben diese in der Höhe sehr wahrscheinlich verändern.

Die Versicherungsprämie wird taggenau abgerechnet.

Fragesteller will aber die Kfz-Versicherung abmelden ;-)

Fragt sich nur, wo der FS die Kfz-Versicherung abmelden will!?

@wattdennu2 und siola55

Es war von mir so gemeint das wenn der Fragesteller sein Fahrzeug abmeldet automatisch auch die KfZ-Versicherung endet. Und was die Beiträge betrifft ist es ja richtig das die Taggenau abgerechnet werden, aber wenn ich eine vierteljährliche oder jährliche Zahlweise vereinbart habe wäre der durch das Jahr geteilte monatliche Beitrag niedriger als wenn ich von vorn herein eine monatliche Zahlweise gewählt hätte. Und dementsprechend ist dann auch der Betrag bei der Endabrechnung höher. Hoffe das war jetzt etwas deutlicher Erklärt.

Wie kommst Du auf Fahrzeug (bei einer Zulassungsstelle?) abmelden?

Das kommt wie immer darauf an.

Wird das gute Stück verkauft, mitsamt Versicherung, ist sie ja schon weg.

Da gibt es dann also nichts mehr zu melden.

Meine hat eine Kündigungsfrist von einem Monat zum Ablauf, andere haben eine andere Variante.

Frage ggf. Deinen Makler, was Du vereinbart hast.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Wenn du das Fahrzeug nicht mehr fahren willst oder kannst, kannst du es natürlich abmelden. Dann darf es aber nur noch ein paar Tage im öffentlichen Raum stehen.

Wenn es abgemeldet ist, dann darf es nicht nicht ein paar Tage im öffentlichen Raum stehen.

@emib5

Eigentlich natürlich gar nicht. Aber ein paar Tage wird es geduldet, weil man ja davon ausgeht, dass es wieder angemeldet wird.

@DerHans

Das es geduldet wird, darauf würde ich mich nicht verlassen.

@emib5

In einer normalen Wohngegend bekommst du einen roten Zettel ans Auto und hast dann ein paar tage Zeit das Fahrzeug weg zu schaffen. Mitten in der Innenstadt, kann es natürlich bereits am ersten tag abgeschleppt werden.

@DerHans

Und auch der rote Zettel schließt ein Bußgeld nicht aus.

Wenn Du das Fahrzeug abmeldest (oder es abgemeldet wird), dann endet auch die KFZ-Versicherung und Du erhältst den zuviel gezahlten Beitrag zurück. Wobei dann aber der teurere Kurzzeittarif berechnet wird. Du bekommst bei einem Monat Anmeldezeit also nicht 11/12tel zurück.

Aber Achtung, wenn es dabei „nur“ um den Wechsel zu einer günstigeren Versicherung gehen sollte: Dann wieder mit einer neuen Versicherung auf den gleichen Namen anmelden geht nicht. Wenn Du das Fahrzeug nur für einen kurzen Zeitraum abmeldest und es dann wieder anmeldest, lebt Dein Versicherungsvertrag wieder auf.

Wobei dann aber der teurere Kurzzeittarif berechnet wird. Du bekommst bei einem Monat Anmeldezeit also nicht 11/12tel zurück.

Diese Regelung wurde im Zuge der Reform des VVG im Jahre 2008 abgeschafft!

Ich fürchte, so alte Verträge mit diesen Spielregeln wird es beim Fragensteller kaum geben.

@schleudermaxe

Alle Versicherungsverträge unterliegen dem jetzt gültigen VVG. Somit kann ein derartiger Vertrag nicht existieren.