Kfz Versicherung - Betriebsverbot für mein Auto?

6 Antworten

.... so brutal ist eine Kfz-versicherung wirklich? Und was sagt Dein Berater/Makler dazu? Was ist das, fristgerecht nach Mahnbescheid?

Wichtiger ist die Frist von 4 Wochen nach der Kündigung und eine eVBÜ dauert bei meiner 5 Sekunden.

Viel Glück.

Nicht mit dem Ding fahren bis alles zu 100% genau geklärt ist 

den das kann  sehr teuer und unangenehm  für dich werden egal wie du auf das Ding angewiesen bist lass es so lange stehen das dich die Polizei nicht fahrend antrifft  

das Schreiben warnt nicht umsonst den danach kommt keine Wahrung mehr nur noch die Zwangsabmeldung  

da werden bei dir Kennzeichen entstempelt und großer Roter Aufkleber auf der Frontscheibe im Sichtfeld des Fahrer angebracht und den kann man nicht so leicht entfernen so das es jeder gut sieht .

Darum geht es ja gar nicht... fahren tue ich damit nicht. Ich fahre solange mit dem Bus und morgen wird das ja alles geklärt. Es geht mir um darum, ob jemand weiß wie lange es dauert, bis dieser elektronischer Nachweis bearbeitet wird. 

Aber danke. :-)

JA

Bevor du dem Straßenverkehrsamt nicht NACHWEIST, dass die Versicherungsprämie bezahlt ist, gilt das ausgesprochene Fahrverbot.

Es ist auch ohne weiteres möglich, dass der Versicherer dir trotzdem kündigt.

Da mache ich mir jetzt nicht so die Sorgen drum. Im Schreiben meiner Versicherung steht, dass innerhalb von 30 Tagen der Betrag gezahlt werden muss, um die Kündigung unwirksam zu machen. Der Betrag wurde vor Wochen von mir bezahlt. 

Also, da muss sich etwas überschnitten haben. Das Auto bleibt auch solange stehen, bis ich keine klare Fahrerlaubnis erhalte. 

Hey,

nach meiner Erfahrung wird diese elektronische Übermittlung gemacht wenn dein Beitrag bei der Versicherung eingegangen ist. Nach Übermittlung dauert es im Normalfall 1 Tag bis das bei der Zulassung im System erscheint. Die Zulassung gleicht über den Tag verteilt alle 2 Stunden die eVb-Systeme ab.

Warum rufst du nicht sofort deinen Versicherungsvermittler an und klärst den Sachverhalt???