Kfz-Vers.:Was bedeutet: Vollkasko/300€ Selbstbeteilgg. inkl. Teilkasko/150€ Selbstb.

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Die VK schliesst die TK immer mit ein...

Sie VK deckt Unfallschäden selbstverschuldet oder fremdverschuldet ( mit Fahrerflucht z.b.) ab. Bei solchen Schäden wird dir 300 Euro Eigenbeteiligung abgezogen. VK Schäden führen auch immer zu einer Rückstufung der SF Klasse.

Die TK umfasst Schäden durch Haarwild ( bei vielen Versicherung auch zusammenstoß mit ALLEN Tieren), Kurzschluß an der Verkabelung, Marderverbiß ( bei vielen Vers. incl der Folgeschäden), Schäden durch unmittelbare Einwirkung von Sturm, Hagel, Überschwemmung, Blitz, Einbruchddiebstahl, Diebstahl des kompletten Fzges,und der klassische Glasbruchschaden

Dort hättest du eine Eigenbeteilung von 150 Euro. Diese Schäden führen NICHT zu einer Rückstufung der SF Klasse.

LG

Es gibt schon beides, aber das Höherwertige beinhaltet das andere.

Mit Voll- und Teilkasko werden unterschiedliche Schäden abgedeckt.

Wenn du einen Vollkaskoschaden hast, mußt du 300 € selber tragen. Hast du einen Teilkaskoschaden wie z.b. Glasbruch oder einbruch ins Fahrzeug, dann mußt du 150 € selber tragen. wobei ja die Vollkasko die Teilkasko beinhaltet. Es wird dann nur bei den Schäden unterschieden.

Die Vollkaskovers enthält eine Teilkasko. Welche man in Anspruch nehmen muss, ist abhängig vom Schadenfall.

Also haben auch beide Versicherungsteile jeweils einen eigenen wählbaren Selbstbehalt.

so ist das

eine vollkasko schließt immer eine teilkasko ein !