KFZ verkauft.Brauch der Käufer eine Vollmacht von uns?

15 Antworten

du weißt aber das der Verkäufer für die Ummeldung verantwortlich ist? Wenn der Käufer in der Zwischenzeit eine Tankstelle überfällt, dann wird es schwer nachzuweisen das ihr das Auto wirklich verkauft habt.

Das stimmt so nicht. In jedem Kaufvertrag steht, daß der KÄUFER sich verpflichtet, das Fahrzeug umzumelden. Wie sollte es denn auch anders gehen. Wenn ich mein Auto verkaufe und das Geld bekommen habe, geht das Fahrzeug samt Brief sofort in den Besitz des Käufers über. Bei Schäden die in der Zeit vor der Ummeldung passieren, ist die Versicherung des Käufers, die er nachher abschließt, zuständig. Darüber haben die Versicherungsgesellschaften Abkommen.

Das Problem ist das wir es nicht mehr geschafft haben den Wagen gestern abzumelden, daher bräuchten wir bis Dienstag noch den Brief ( wagen wird morgen abgeholt) Sie haben sich ein Kurzzeitkennzeichen besorgt das aber auch nur bis Montag gültig ist. Da sie dne Wagen brauchen können sie wohl nicht auf den brief warten. Steht im Kaufvertrag drin das sie für alle Schäden aufkommen und wollten den Wagen gleich Montag abmelden. Machen die Schilder ab, daher fahren sie mit ihren Kurzzeitkennzeichen nach Hause.

Verstehe ich das richtig? Der Käufer holt das Auto ab, bekommt aber den Brief noch nicht!? Das ist aber sehr seltsam. Ich würde NIEMALS ein Auto kaufen, es bezahlen und abholen, den Brief aber zurücklassen. Dann könntet ihr ja immer sagen, das Auto gehört noch euch. :-/

Soweit ich weiß, braucht der Käufer keine Vollmacht, denn ihr hant doch gewiß einen Kaufvertrag geacht, oder!? Darauf steht, daß der Käufer sich verpflichtet, zeitnah das Fahrzeug umzumelden. Ich habe mein Auto auch Vor drei Wochen verkauft. Der Käufer hat das Fahrzeug zwei Tage nach dem Kauf umgemeldet, und zwar ohne Vollmacht.

Dem kann ich mich nur anschließen. Vermutlich will er eine Vollmacht, das Du ihm gestattest, bis zur Ummeldung damit zu fahren. Die Ummeldung erfolgt dann aber vielleicht erst im Ausland (oder gar nicht) Das Risiko würde ich nicht eingehen. Das habe ich nur einmal bei einem Wohnwagen gemacht, da war das Risiko aber auch nur 14 EUR Versicherungsprämie und 40 EUR Steuer, aber beim Auto oder Motorrad ??? NO-GO !!! Der kann sich ein Kurzzeitkennzeichen mitbringen und fertig. Das kostet ihn unterm Strich nur 30 EUR, da er die Versicherungsprämie von seiner Versicherung wieder bekommt, wenn er das Auto in D anmeldet. Ausländer können mit einem Kurzzeitkennzeichen nicht ausführen, deshalb wollen sie die Autos angemeldet kaufen.

Nein, brauchen sie nicht. Wenn sie die kompletten Fahrzeugpapiere haben gehen sie damit zur Zulassungsstelle, legen ihren Ausweis und die EVBnummer der Versicherung sowie die TÜV Bescheinigung vor und der Wagen kann umgemeldet werden.