kfz unterschlagung

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Wenn man sich ein Fahrzeug leiht und es nicht zurück gibt.

Die Strafre ist  bei Diebstahl und Unterschlagung gleich. Der Urterschied besteht darin, dass der Dieb zuvor eine "Wegnahmehandlung" begeht, während der Unterschlager bereits über den Gegenstand verfügt; z.B. Mietfahrzeig oder geliehenes Geld.

jurafragen  09.01.2015, 13:31
Die Strafre ist bei Diebstahl und Unterschlagung gleich.

Nein, wie Du durch einen einfachen Blick ins Gesetz schnell feststellen kannst.

 

In 2009 wurden ca. 11000 Fälle von Unterschlagung von Kraftfahrzeugen in Deutschland registriert. Bei der polizeilichen Kriminalitätsstatistik handelt es sich um ein Delikt, welches hervorgehoben wird.

Meist handelt es sich dabei um Mietwagen, welche nicht an den Autovermieter zurückgegeben werden. Oft werden diese Fahrzeuge sodann ins Ausland verbracht.