KFZ-Steuerbefreiung wegen Schwerbehinderung
Meine Mutter hat eine Schwerbehinderung GdE 80 % mit Merkzeichen G und B. Damit kann sie beim Finanzamt für ein Kfz eine Steuerermäßigung bekommen. Allerdings kann / darf sie krankheitsbedingt kein Auto mehr fahren. Ihren Wagen hat also mein Bruder übernommen / umgemeldet. Meist mache ich aber mit meinem Wagen mit meiner Mutter bzw. für sie Erledigungen: Einkaufen fahren, Arztbesuche, zum Friedhof, Fahrten von meiner zu ihrer Wohnung etc.
Wenn ich jetzt für meinen Wagen die Steuerermäßigung beantrage - was habe ich zu beachten? Geht das überhaupt? Muß ich Fahrtenbuch führen? Muß der Antrag begründet werden (obwohl Begründung plausibel)? Könnte Antrag auch abgelehnt werden? Habe hier keinerlei Erfahrung.
5 Antworten
Das Fahrzeug muss auf deine Mutter angemeldet sein, nur so gibt es die 50% steuerermäßigung bei den genannten Merkzeichen. Ein weiteres Problem ist das kleine Wörtchen meist , das Fahrzeug darf eigendlich nicht Großartig für andere Belange als die der Mutter genutzt werden. Wenn die Kfz-Steuer nicht sehr hoch ist lohnt sich das ganze nicht. Es ist kein Fahrtenbuch oder ähnliches Notwendig auch muss der Antrag nicht begründet werden, man unterschreibt lediglich einen Antrag, allerdings gibt es Auflagen für die Nutzung des Fahrzug. Wenn es sich nicht gerade um einen große Diesel-Fahrzeug Handel lohnt sich das ganze kaum.
Danke für das Sternchen :-)
Nach meinem Wissen geht das auch für andere Wagen. Ich habe aber die Freifahrt gewählt, daher kann ich es so nicht sagen. Genaueres gibt es in einer Broschüre vom VDK oder eines anderen Sozialverbandes. Bzw müsste beim GdB-Bescheid eine Broschüre beigelegen haben. Wenn die Mutter beim Neurologen/Facharzt ist, sollte der auch Unterlagen darüber haben, oder zumindest Adressen, bei denen man sich richtig und umfassend informieren kann.
Alles Gute!
Meines Wissen nach geht das nicht für Fahrzeuge die auf andere Personen als den Begünstigten angemeldet sind. Deshalb kann das Fahrzeug auch auf einen Minderjährigen mit Behinderung zugelassen werden. Wenn das Fahrzeug auf einen anderen angemeldet werden könnte, wäre der Steuerhinterziehung Tür und Tor geöffnet. Der Mensch mit Behinderung hat anspruch auf diesen Nachteilsausgleich, nicht irgend ein Verwanter.
Die Ummeldung war natürlich ein Fehler. Spielt aber auch so keine allzu große Rolle.
Du kannst pro Jahr für die Be- und Versorgungs-Fahrten, bis zu 15.000 km á -,30 Ct. ansetzen und beim Finanzamt geltend machen.
Erkundige Dich aber bitte vorher beim Finanzamt, wie Du den Nachweis für diese Fahrten belegen mußt. Jeder beim FA will das anders haben. Aber einen generellen Anspruch darauf hast Du. Dazu zählen natürlich auch alle kleinen Ausflüge und auch reine Privatfahrten!
Ich weiß nicht, ob es bekannt sein muss, wer fährt. Normal entweder für Bahn Ermäßigung oder Steuerermäßigung KFZ. Ruf beim Versorgungsamt an, die geben Dir Auskunft. Normal darfst dann auch auf Behindertenparkplätzen it ihr parken..frag das zusätzlich bei einer Beratungsstelle der Caritas (die wissen u.U. noch mehr)
Ja. Sorry, hab nicht richtig geschaut.
das kann dir am besten dein finanzamt erklären, sie bekommen die kfz-steuer oder auch nicht...
Behindertenparkplatz ist bei diesen Merkzeichen nicht drin, dafür müsste es schon mindestens aG sein.