KFZ Steuer und der Zahlungszeitraum
Es ist Zeit für die jährliche KFZ Steuer. Dieser Bescheid ist auch schon via Postbrief angekommen. Zahlungsfrist laut dem Finanzamt sind 14 Tage. Dass das Finanzamt bei Nichtzahlung direkt das Konto pfändet ist ja bekannt. Aber...
Meine Frage:
Sofern man den ersten Brief und die erste Zahlungssaufforderung in dem hierfür vorgesehenen Zeitraum nicht nachgeht, wird es direkt ernst oder kommt zunächst eine Zahlungserinnerung vom Finanzamt. Ich kan mich nämlich daran erinnern, dass ich vor Jahren schon einmal die erste Aufforderung nicht gleich beglichen habe und es kam im 2. Schritt eine weitere Erinnerung mit 5 EUR Mahngebühren.
Ich bin zur Zeit im Urlaub und kann die nächsten 3 Wochen keinerlei Zahlungen vornehmen. Daher die Frage. Alle Daten, die ich für das Onlinebanking benötige liegen leider zu Hause. Habe ich jetzt ein Problem, oder kann ich mich zurücklehnen und bei der Ankunft in DE die Zahlung vornehmen.
6 Antworten
Dass deine KFZ-Steuer fällig wird, wusstest du auch schon vor dem Urlaub. Aber Pfändung geht trotzdem nicht so schnell. Die versuchen erst dir den Stempel abzukratzen.
normal muss man bei der anmeldumng eine einzugsermächtigung erteilen.
Aber erst seit ca. 3 Jahren. Wenn das Fahrzeug vorher zugelassen wurde dann hat er keine gegeben.
Du hast doch bei der Anmeldung eine Einzugsermächtigung erteilt - oder?
Wenn ja = keine Sorgen.
Ohne Einzugsermächtigung keine Anmeldung in den meisten Ämtern, aber das ist erst seit glauge 3 Jahren so und vorher halt nicht.
Das Schreiben vom FA ist aber schon 4 Wochen vor fälligkeit da und ich glaube nicht das du das Schreiben gestern bekommen hast und morgen bezahlen mußt. Ich meine das Schreiben kommt ca 4 Wochen vor fälligkeit und wenn du 3 Wochen im Urlaub bist hast du ja noch eine Woche zum Zahlen.
du könntest anrufen und um einen mahnstopp bitten
genauso könnte man sagen erkönnte ja vor dem urlaub überweisen,er weiss ja wann die steuer fällig ist.