KFZ-Steuer in Deutschland zahlen für ein Auto das in Polen versichert ist?

6 Antworten

Ein Auto muss auf seinen Halter angemeldet werden und zwar am Wohnort des Halters. Also je nachdem, wo der Besitzer des Wagens wohnt muss er das Auto anmelden und dafür auch eine inländisch KFZ-Versicherung aufweisen (eine ausländische wird nicht anerkannt). Du weiß doch, dass das Fahrzeug bei Halterwechsel umgemeldet werden muss, oder?

Ein Auto muss auf seinen Halter angemeldet werden und zwar am Wohnort des Halters.

Und um es anmelden zu können, muss man in Deutschland nachweisen, dass es versichert ist, dazu benötigt man die eVB-Nr. und die bekommt man sicher nicht von einer polnischen Versicherung.

Das Fahrzeug wird doch auf den Namen des Käufers bzw in Deutschland angemeldet

Der wohnt in Deutschland (München)

= Steuern sind in D zu zahlen

Egal wo das Fahrzeug versichert ist. VERSICHERT und ANGEMELDET ist nicht das Gleiche!!!!

Versicherungsnehmer und Eigentümer bzw. Halter des KFZ müssen ja nicht zwingen die gleichen Personen sein.

Erlaubt...siehe Beitrag von Tytoon

zum bäcker bestimmt nicht, man kann sich überall ein Auto kaufen, nur muss-sollte man es hier "um-anmelden" auf den namen, der in >D< wohnt, und in polen abmelden, beim anmelden, brauchen die vers. karte, Konto Nr. per. der rest läuft von allein, die steuern werden dann automatisch vom Konto abgezogen, hole dir zuerst die vers.karte, nimm die papiere vom Auto mit

das auto muss in deutschland zugelassen werden, dann muss man auch die hubraumsteuer hier bezahlen. solange das auto ein ausländisches kennzeichen hat, muss man in deutschland keine steuer zahlen. das ganze hat mit dem wohnsitz des halters zu tun.

Wenn es in Polen versichert ist, dann ist es auch dort zugelassen. Demzufolge ist auch dort evtl. anfallende Steuer zu zahlen. Allerdings gehört dann auch ein polnischer Besitzer dazu.

muss das mit dem "polnischen Besitzer " noch ergaenzen. Ein Besitzer mit polnischem Wohnort und dort auch steuerpflichtig , ansonsten koennte ja jeder in Deutschland lebender Auslaender ein "Heimatkennzeichen" haben . Uebrigens ist es ein Zoll- und Steuervergehen wenn in Deutschland gemeldete und steuerlich veranlagte Personen KFZ mit auslaendischen Kennzeichen fahren .