KFZ Steuer absetzbar, wenn nicht auf mich angemeldet?

3 Antworten

Du kannst wenn wahrscheinlich nur die Kilometerpauschale absetzen:

https://www.lohnsteuer-kompakt.de/fag/2016/419/wie_kann_ich_die_beitraege_fuer_meine_kfz-versicherung_absetzen

Wenn Sie das Fahrzeug für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte und
für Heimfahrten im Rahmen einer doppelten Haushaltsführung nutzen und
diese Fahrten mit der Entfernungspauschale steuerlich abrechnen, so ist
mit der Entfernungspauschale auch der anteilige Haftpflichtversicherungsbeitrag abgegolten.

Ansonsten musst Du nur die Rechnung ( auf Deinen Namen ) "vorlegen", nicht jedoch den Zahlungsbeleg.

Und KFZ-Steuer ist eh nicht absetzbar.

Man kann die Entfernungspauschale sogar angeben, wenn man gar kein Auto hat, da kannst du das Auto auch problemlos angeben. 

Die Steuer kannst du eh nicht absetzen und die Versicherung bringt es meist nicht mehr viel. Hier müsstest du dann zumindest die Zahlung nachweisen (Überweisung an Vater mit genauem Betreff und zeitnah).

Du kannst keine Steuern von der Steuer absetzen. Das ist paradox.

Das geht schon. Aber nicht in diesem Fall.

ähm, KirchenSTEUER ist eine Sonderausgabe und mindert somit das zu versteuernde Einkommen ....

@wurzlsepp668

wurzlseppel: Lesen ist wohl nicht so dein Ding. Der Fragesteller schreibt: KFZ-Steuer. Und die ist bekanntlich NICHT absetzbar. Auch ist Kirchensteuer NICHT ABSETZBAR.  Die wird lediglich neu berechnet, wenn sich das zu versteuernde Einkommen mindert.

@perledersuedsee

@perledersuedsee: da liegst Du zweimal falsch. Du hast geschrieben dass man keine Steuern absetzen kann, und das ist FALSCH! Jetzt behauptest Du sogar dass Kirchensteuer nicht absetzbar wäre. Das ist blanker Unsinn!

wurzlsepp668 hat Deine falsche Antwort kommentiert, nicht Linuels Frage beantwortet. Aber lesen ist wohl nicht so dein Ding ...

@perledersuedsee

@ angebliche perle der ostsee:

4.gezahlte Kirchensteuer; dies gilt nicht, soweit die Kirchensteuer als
Zuschlag zur Kapitalertragsteuer oder als Zuschlag auf die nach dem
gesonderten Tarif des § 32d Absatz 1 ermittelte Einkommensteuer gezahlt
wurde; (§ 10 EStG)

dann muß wohl der Geseztgeber das Einkommensteuergesetz umschreiben, da ja DU behauptest, Kirchensteuer ist nicht absetzbar ....

DEINE Behauptung:
Du kannst keine Steuern von der Steuer absetzen. Das ist paradox.

aber ich kann nicht lesen .... ist klar !

sonst noch irgendwelche unqualifizerten Kommentare von dir zum Thema Steuern? da du ja davon ja soviel Ahnung hast wie ein Fisch vom Fahrradfahren!