KFZ-Prozente zurück fordern?

2 Antworten

Mit der Rabattübertragung auf Deine damalige Frau hast Du als Abgebender auf Deinen Rabatt verzichtet. Das ist nun nicht mehr umkehrbar, es sei denn, Deine Frau würde nun ihrerseits auf den Rabatt verzichten und ihn Dir übertragen. Da sie dadurch aber auch auf alle zwischenzeitlich von ihr selbst "erfahrenen" schadenfreien Jahre verzichten würde, wäre das nicht klug von ihr. Trag's mit Fassung, und fang' neu an.

Wenn die Ehe geschieden wurde besteht auch das notwendige Verwandschaftsverhältnis nicht mehr , und der Nachweis das Fahrzeug gefahren zu haben wird doch sehr erschwert.

Hallo Lucern, also ich kenne es so, daß, wenn man seine Versicherungsjahre (Punkte) überträgt, daß das auf Lebenszeit gilt. Deshalb sollte man sich so einen Schritt genau überlegen, denn diese Person hat ja dadurch auch dauerhaft diesen Rabatt. Deshalb sollte man es nur tun, wenn man entweder wegen des Alters nicht mehr fahren kann oder einer Krankheit wegen. Da mußt Du wahrscheinlich von Neuem anfangen. VG Katzina