KFZ Kaufvertrag + Zusatzvereinbarung

5 Antworten

"Ratenzahlungen wird es geben. Anders geht es nicht" - Natürlich geht es auch anders. Du musst das Fahrzeug dann halt an einen anderen Interessenten verkaufen. Wenn du Ratenzahlung als Privatmann machst, ist das ein großer Fehler. Auch wenn du den Schlüssel behälst, darfst du das Auto nicht so einfach wieder beim Käufer weg holen.

Du schreibst unter "Sondervereinbarung" -siehe Zusatzblatt 2- Diese Seite wird dann auch mit Datum und beiden Unterschriften versehen.

Ratenzahlung - Privatverkauf - Finger weg ! Was auch immer in der Zusatzvereinbarung stehen wird.

"Sondervereinbarungen"

Tipp:

  • mache keine Raten- oder Teilzahlungsvereinbarung
  • keine Vereinbarung, dass der Käufer das Fahrzeug innerhalb angebener Zeit umzumelden hat

Zusatzvereinbarung immer nur auf ein gesondertes Blatt schreiben.

Überschrift:

Anhang 1 von 1 zum Kaufvertrag vom 16.10.2013 zwischen Herrn/Frau und Herrn/Frau

= Text reinschreiben =

Datum / Ort - Von Käufer und Verkäufer unterschreiben lassen.

Das Auto wird morgen von mir abgemeldet und dann übergeben. Ratenzahlungen wird es geben. Anders geht es nicht. Werde aber den Zweitschlüssel und den neuen KFZ Brief zu meiner Sicherheit behalten.

@CEHRO

Ein privater KFZ Verkauf in Raten ist mit vielen unvorhersehbaren Tücken versehen.

Wenn z.B. derjenige nicht bezahlt, dann kann nicht so ohne weiteres das Fahrzeug abgeholt werden.

Wer so was dann dennoch tut, der kann sich sehr schnell eine Strafanzeige wegen Diebstahls einfangen und kann bei so einer Aktion sogar auf Schadenersatz verklagt werden.

Bei einer betrügerischen Variante eines Käufers vereinbart dieser Ratenzahlung und meldet dann innerhalb 1 Woche einen sehr teureren Fahrzeugschaden, den er hat in einer angeblichen Werkstatt hat feststellen lassen. (Meist ist so eine Werkstatt bei solchem Betrug mit dabei)

Dies kann auch bei normalem Verkauf passieren wo Ratenzahlung vereinbart wurde.

Hierbei wirst du viel Geld und Nerven verlieren.

Bei der Freundes Variante geht dann irgendwann das Auto kaputt und dir wird vorgeworfen diesen "Schrott" angedreht zu haben. Solche Freunde nehmen natürlich dann erst recht einen Rechtsanwalt und erklären hier vorsorglich schon mal den Rücktritt. Weitere Raten zahlen solche Freunde dann natürlich nicht mehr, da sie zudem die Freundschaft aufkündigen und dich als Betrüger bei allen Bekannten durch den Dreck ziehen.

Auch wirst du viel Geld und sehr viel Nerven verlieren. So was kann schlimmer werden als die zuvor benannte Betrugsvariante.

Es kann aber auch möglich sein, dass das Fahrzeug schrott gefahren wird und dann keine Raten mehr gezahlt werden, weil kein Geld da wäre. Hierbei würde ein 2ter Schlüssel und KFZ Brief, den du in Händen hältst, auch nichts mehr nutzen.

Wenn dich das alles nicht abschreckt, so könnte dein Vereinbarungstext wie folgt aussehen;


Das Fahrzeug bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Verkäufers. Der Verkäufer behält hierzu den KFZ Brief sowie den 2ten Fahrzeugschlüssel ein.

Es wird zinslose Ratenzahlung vereinbart. Der Kaufpreis wird in _ _ Raten aufgeteilt, zahlbar ab Übergabedatum und dann jeweils zum 15ten eines Monats.

Nach vollständiger Bezahlung gibt der Verkäufer unaufgefordert den einbehaltenen KFZ Brief und den 2ten Fahrzeugschlüssel heraus.

Fällige Raten haben bis zum 15ten eines Monats auf das Konto des Verkäufers einzugehen. Sollte ein 15ter kein Banktag sein, so gilt hier der Folgetag als vereinbart.

Sollte eine Rate länger als 3 Banktage in Verzug sein, so wird diese geschlossene Ratenvereinbarung sofort hinfällig. Hierbei ist keine weitere Einrede des Käufers möglich. Das Fahrzeug ist dann sofort herauszugeben.

Sollte die Ratenvereinbarung hinfällig sein, so werden bisherige Zahlungen als Nutzungsentschädigung einbehalten bzw. gegengerechnet. Als Richtpreis werden hierzu EUR 25,- pro Tag festgelegt.

Schäden am Fahrzeug, die nach seit Übernahme des Käufers nach dem Kauftage entstanden sind, sind vom Käufer zu ersetzen.

Der Verkäufer, oder eines seiner Beauftragten bzw. Bevollmächtigten ist dann berechtigt, im Falle eines Zahlungsverzuges, das Fahrzeug ohne weitere Ankündigung mittels des Zweitschlüssels abzuholen, sofern es nicht selbst übergeben wird.

Es wird nochmals ausdrücklich vereinbart, dass das Fahrzeug unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung und Garantie und ohne Rückgaberecht verkauft wird. Ein Wiederrufsrecht gilt als nicht vereinbart.

Kaufvertrag Vordruck: http://www.fahrschule-123.de/inc/extdata/kfz-kaufvertrag.pdf

wenn der käufer deine "zusatzvereinbarungen" mit unterzeichnet und diese nicht sittenwidrig sind, dann schon.