KFZ Halterwechsel / ummelden?

4 Antworten

Also normalerweise brauchst du bei dieser Konstellation keine Vollmacht deines Vaters das der Wagen auf dich umgemeldet werden soll. Beim Straßenverkehrsamt gilt der als Eigentümer der mit dem Brief kommt.

Und eine gültige eVB-Nummer, sowie Teil 1 und 2 der Papiere sollten reichen. 

Die Kennzeichen brauchst du bei einem normalen Halterwechsel natürlich nicht zwangsläufig abschrauben

Hey:)


Ich mache momentan bei einem Versicherungsmakler Praktikum seit einigen Wochen und denke das ich dir da weiter helfen kann.

Zum Ummelden bei deiner Versicherung braucht die Versicherung:

Dein Vor und Nachnamen, dein Geburtsdatum, dein Alter, eine Kopie deines Führerscheins, Kopie vom Fahrzeugschein Teil 1 und 2, Wer alles mit diesem Fahrzeug fährt, dann ob du nur Haftpflicht willst oder auch Vollkasko oder nur Teilkasko, deine Vorversicherer vom Auto usw.

Also ist schon einiges aber wenns jetzt nur darum geht dein Auto auf dich Zuzulassen, würde ich mal bei deiner jetzigen Versicherung anrufen oder wenn du bei einem Versicherungsmakler bist bei diesem anrufen und nach Fragen was genau du alles zu beachten hast.

Die können dir da sehr gut helfen, denn um dein Auto Zulassen zu können brauchst du eine EVB-Nummer, sowie den Fahrzeugschein Teil 1 und 2 in Kopie. Die EVB-Nummer bekommst du von deinem Versicherer. Mit der gehst du dann auf die Zulassungsstelle. :)


Zum Ummelden bei deiner Versicherung braucht die Versicherung: 

Seine Frage war nach dem Behördengang ;-)

Natürlich muß er anschließend nochmal zum Versicherer und dort auch das Formular zur Rabattübertragung zwischen Vater und Sohn mit dem Vater zusammen ausfüllen! Dabei kann er nur die Anzahl schadenfreier Jahre seit seinem Führerscheindatum auf sich übertragen lassen - der Vater verzichtet dabei für immer auf diesen Zweitwagenrabatt!

@siola55

Ja falls du weiter gelesen hättest, dann hättest du auch gelesen was ich zum Behördengang geschrieben habe...

Habe nicht ohne Grund "Zum Ummelden bei deiner Versicherung braucht deine Versicherung" geschrieben ;).

Wer lesen kann ist klar im Vorteil

Es reichen die Zulassungbescheinigungen..Du brauchst keine Vollmacht, da der Besitz der Zulassungsbescheinigung II (KFZ Brief) der Beweis des Eigentums ist. Du brauchst aber noch eine EVB Nummer von der Versicherung, bei der du das Auto versichern möchtest. Die bekommst du, indem du einfach dort anrufst und sie dir durchgeben lässt.

Ja, du brauchst das Kennzeichen auch auf jeden Fall.

... und den Personalausweis bitte nicht vergessen sowie die SEPA-Kontoverbindung bzw. eine Einzugsermächtigung für den Zoll wg. der Kfz-Steuer!

Die HU-/AU-Untersuchungsberichte benötigt er natürlich auch falls der TÜV noch gültig ist - andernfalls neuer TÜV erforderlich!

Das Kennzeichen kann dran bleiben, wenn du im gleichen Bezirk ummeldest. Das Kennzeichen bleibt dann auch. TÜV bericht nicht vergessen und Personalausweis. Ich hoffe du warst vorher beim Versicherungsmakler und hast dich für eine Kfz Versicherung beraten lassen.