KFZ Haftplicht bei Alg2 Übernahme
Hallo übernimmt das Amt die Kosten für die Haftplicht sind ca. 80 Euro im Monat MFG Stefan
9 Antworten
Nein, diese Kosten wirst Du von Deinem Regelsatz bestreiten müssen.
Diese Antworte sind nicht mehr richtig. Laut Urteil vom Landessozialgericht (LSG) Niedersachsen-Bremen vom 12.05.2016, (Az.: L 11 AS 941/13) können Hartz-IV-Bezieher mit weiteren Einkünften die Beiträge für eine Kfz-Haftpflichtversicherung von ihrem Einkommen abziehen und auf diese Weise höheres Arbeitslosengeld II beanspruchen. Hierfür müssen sie noch nicht einmal Eigentümer des Autos oder selbst Versicherungsnehmer sein, entschied das Landessozialgericht (LSG) Niedersachsen-Bremen in einem am Donnerstag, 12. Mai 2016, bekanntgegebenen Beschluss (Az.: L 11 AS 941/13). Es reiche aus, wenn sie Halter des Fahrzeugs sind.
Kann Larah10 nur zustimmen. Die ARGE zahlt die Haftpflicht nicht zusätzlich aus sondern zieht diese vom Einkommen ab. Wenn Du kein Einkommen hast bleibt also der Regelbetrag und die Leistungen für Unterkunft und Heizung.
Die normale Haftpflichtversicherung für ein Kfz wird von der Arge übernommen. Für alle Skeptiker: Bei mir wurde die Kfz-Versicherung in Höhe von 47.77 als negatives Einkommen berücksichtigt. Daher habe ich zum normalen Regelsatz monatlich 47.77 dazu bekommen
Glück gehabt.
Dafür gibt es zumindest leistungsrechtlich keinerlei Grundlage.
Kann sein, dass das Geld aus den AV-Fördertopf kam und man sich eine kreative Begründung ausgesucht hat
Hi, hier kannst du lesen welche Fahrtkosten die ARGE über nimmt.