KFZ Haftpflicht Rückstufung...

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Hey lieber Orienttiger,

die Rückstufung in S ab dem 1.1.2015 ist leider korrekt - dies kannst du selbst in deinen AKB (Allg. Kraftfahrtbedingungen) nachlesen in den Rückstufungstabellen!

(siehe auch hierzu die Bildanzeigen)

Rueckstufung bei 1 Schaden - (Kfz-Versicherung, Rückstufung) Rueckstufung bei 1 Schaden - (Kfz-Versicherung, Rückstufung)

Vielen Dank für die Info. Leider ist es wirklich so richtig mit der Rückstufung.

Allianz räumt mir einen Monat Kündigungszeitraum ein.... Bin am überlegen in eine Direktversicherung zu wechseln weil die immernoch fast 200€ günstiger sind...

Und es steht sowieso ein Neuwagenkauf (Familienzuwachs) an wo dann eine Vollkasko hinzukommen wird... vllt kann ich ja hier und da einen günstigeren Tarif oder Rabatt erhalten...

Aber mit den Direktversicherungen habe ich keine erfahrungen und mir schon ein Persönlicher ansprechpartner wichtig wäre, aber für keine 250€ mehr wo ich vllt alle 2 jahre mal einen besuch abstatte

@Orienttiger

Danke für deinen Stern!

Beim Neuwagenkauf kann ich dir noch raten, mal ein Versich.maklerbüro in deiner Nähe aufzusuchen - hier kannst du dir div. Gesellschaften anbieten lassen und hast zudem eine kostenlose u. ausführliche Beratung ;-)

Gruß siola

Bist Du dir sicher? Die HUK stuft zurück in SF-Klasse 1 mit 60% Beitrag!

Schau in deinen Versicherungsbedingungen nach. Da steht auch drin, wie die rückstufung funktioniert! Inklusive Tabelle, von welcher SF-Klasse man in welche zurückgestuft wird.

Das verstehe ich nun gar nicht. 1. Ist die Allianz in den Beiträgen meist üppg und dies hat bei Abschluß wohl auch keine Rolle gespielt. 2. Gibt es genau für diese Fälle die Möglichkeit, einen Rabattretter einzubinden. 3. Erfolgt bei meiner Vers. die Rückstufung von 4 in SF-Klasse 1 und somit 60% Beitrag. 4. Es wird somit wohl eine Extrasparvariante sein, die hier abgeschlossen wurde und da ja die Berwetung schon erfolgt mit dem Bonus alles korrekt, halte ich mich hier jetzt raus.

Hey schleudermaxe,

zu 2. Es gibt keinen kostenlosen Rabattretter mehr wie früher (dieser wurde bei den meisten Versicherern mit der Einführung der neuen u. erweiterten Rabattstaffel komplett abgeschafft! Dafür wird der Rabattschutz angeboten, welcher jedoch mit einem Beitragszuschlag verbunden ist!

@siola55

Den gab es aber früher auch nicht. Es wurde damals immer zurückgestuft und bei VK auch mehr belastet und eine Absicherung gegen Bezahlung war nicht möglich. Heute eben doch und wie das Ding nun genau sich nennt, ist eigentlich nicht so wichtig. Hier wurde er eben nicht abgeschlossen.

Naja ich bin bei der Allianz gelandet weil mein Vater auch da ist. Bis zu diesem einen schaden war es auch nie Thema, diese Beiträge von der Allianz. Rabattretter habe ich nicht und nach info, gibt es nicht mehr. Tja es gibt da einen Spruch zur Lebenserfahrung: Man macht sich keine gedanken solange die Nutella nicht nach AA schmeckt ;-D

zu SF S meine ich.

also bisher 48% gehabt zu SF S 80%

@Orienttiger

Zu S? Sorry, das habe ich nicht für voll genommen. Und das nach nur einem Unfall?

Von SF4 brauchst du 3 Unfälle, um auf S zu kommen, zumindest nach dem Link, den ich dir geschickt habe.

Rufe mal bei deiner Versicherung an und teile denen mit, dass du unter Umständen dir eine neue suchst und von deinem Sonderkündigungsrecht Gebrauch machst. (Falls das möglich sein sollte)

@konzato1

ja laut dem schreiben steht klipp und klar von SF 48 zu Sf S und definitiv nur einen Schaden bisher überhaupt gehabt...

auch Laut dem link von dir müsste ich auf SF 2 kommen...

vielen dank, das zeigt mir... DA STIMMT WAS NICHT

@konzato1

Hat jetzt aber mit den Allianz-Bedingungen (AKB) überhaupt nichts zu tun...

@Orienttiger
auch Laut dem link von dir müsste ich auf SF 2 kommen...

vielen dank, das zeigt mir... DA STIMMT WAS NICHT

Der Link ist leider für alte Kfz-Verträge gültig (sieht man an der SF 25-Grenze!). Seit 2012 gelten grundsätzlich die neuen Rabattstaffeln für die Neuverträge und damit auch die neuen Bedingungen - ersichtlich an der SF 35 !!!

@konzato1

Der Link ist leider nur noch für die ganz alten Verträge gültig! Bereits seit 2012 gelten inzwischen die neuen Bedingungen für sämtliche Neuverträge, in welchen die Rückstufung wesentlich verschlechtert wurden :-(

@konzato1
und von deinem Sonderkündigungsrecht Gebrauch machst.

Lieber konzato1,

bist wohl ein Anfänger im Kfz-Geschäft bei so viel Falschinformationen??? Ein Sonderkündigungsrecht aufgrund einer Schlechterstufung gibt es leider nicht!

@siola55

Bleibe ruhig! Ich habe leider nur über Google den Link gefunden, den ich dann auch gepostet habe. Die neue Rückstufungsberechnung war mir nicht bekannt.

Ich beglückwünsche dich zu deiner guten Antwort, die ich auch gleich positiv bewertet habe.

Leider war das aber der letzte Kontakt mit dir, da ich Klug.sc.he.iß.er nicht mag!

@konzato1

Wenn - dann schon Klugscheißerin! Aber bei den Versicherern gelten halt nur die aktuellen Bedingungen und keine gegoogelten Infos...

@siola55

Jetzt sch.... ich auch mal klug: Es gelten nicht die aktuellen Bedingungen, sondern die dem jeweiligen Vertrag zugrunde liegenden.

Wenn der Vertrag schon 4 Jahre besteht, gelten auch die Bedingungen von vor 4 Jahren :-)

@kim294
Es gelten nicht die aktuellen Bedingungen, sondern die dem jeweiligen Vertrag zugrunde liegenden.

Ja klar gelten die dem Vertrag zugrundeliegenden Bedingungen! Sorry, da hab' ich mich leider falsch ausgedrückt. Aber da der Orienttiger nach der neuen Rabattstaffel schlechtergestuft wurde, kann der Kfz-Vertrag nicht vom Jahr 2010 sein - sorry!

@siola55

Stimmt 2013 haben wir ein neues Auto gekauft und als die Frau mitversichert wurde gabs einen neuen Junge Leute Vertrag....