KFZ Auto Einbruch und Stellplatz

5 Antworten

Hallo,

die meisten Versicherer fragen nach dem ÜBERWIEGENDEN nächtlichen Abstellort. Dies bedeutet im Umkehrschluss, dass es durchaus gestattet ist, das Fahrzeug auch einmal anderswo abzustellen.

Anderenfalls müsste man ja aus dem Urlaub in z.B. Spanien jeden Abend nach Hause kommen, um das Auto in der Garage oder unter dem Carport abzustellen.

Sofern man der Versicherung nunmehr plausibel machen kann, dass das Fahrzeug a) nur vorübergehend nicht auf dem angegebenen Abstellort stand und b) es dafür am besten auch noch einen plausiblen Grund gab, besteht die gute Chance, dass keine Vertragsstrafe erhoben wird.

Ein komplettes Versagen des Versicherungsschutzes ist darüber hinaus m.W.n. bei keiner Versicherungsgesellschaft in den Bedingungen vorgesehen. Die Versicherungsleistung sollte somit - unabhängig von der Frage einer Vertragsstrafe - zur Auszahlung kommen.

Viele Grüße

Loroth

Hallo, in meinen Versicherungsunterlagen steht: privater Stellplatz. Diesen hatte ich auch angemietet, soweit ist es auch korrekt. Aber wie gesagt, konnte ich kurz vor dem Urlaubsstart das Auto nicht auf den Stellplatz stellen, da ein Besucher von irgendeinem Anwohner (30 Parteien) meinte er müsse dort parken. Dies passiert ab und an, da unsere Stellplätze (alle) nicht mit einem Nummernschild versehen sind.

Keine Ahnung ich hab halt schon bisschen bammel deswegen. Wie würdet ihr vorgehen und lügen möcht ich nicht ehrlich gesagt.

Gruss

@sysz0r

Hallo nochmal, also hab mit meiner Versicherung vorhin telefoniert und dennen gesagt das mein Fahrzeug während des Einbruchs auf der Straße und nicht auf meinem Stellplatz stand. Die Antwort war ganz klar und deutlich: Spielt keine Rolle. Nachdem ich nachgehackt habe, sagte mir die Dame von der Schadensabteilung, das es nur relevant gewesen wäre, wenn ich eine Garage oder dergleichen hätte. Da der Stellplatz auch im freien ist und auch zugänglich ist, spielt es keine Rolle.

Vielen Dank

das ist halt einfach blöd, sorry. Also ich denke dass du 2 sachen machen kannst

a) Falschaussage, kann aber zivilrechtliche Schritte nach sich ziehen ACHTUNG !

b) die versicherung stellt sich quer, weil du ja deine mitgliedsbeiträge auch dementsprechend gesenkt hast, indem du angegeben hast fester stellplatz auf befriedeten Gebiet und eben nicht Straße.

Sorry, aber wenn du 10 Tage wegfährst, solltest du schon auch sorge für tragen, dass der Stellplatz den du angegeben hast auch verfügbar ist. Wenn du kurz mal was ablädst oder so, dann ist das vertretbar, aber über 10 Tage....

probieren kannst du es, wie auch immer. Wenn du glück hast, zahlt die Versicherung. Wenn nicht, ist das auch ok, weil du würdest an der Stelle der Versicherung auch nicht zahlen - wollen.

Grüße

Falschaussage, kann aber zivilrechtliche Schritte nach sich ziehen ACHTUNG !

Nicht nur zivilrechtliche... mit einer vorsätzlichen Täuschung zur Erzielung eines Vorteils (= Betrug) bewegen wir uns schon im Tatbestand des Strafrechts.

Hallo,, wenn in Deinen Versicherungsangaben steht Einzel/Doppelgarage als Standort ,dann hast Du diesen Klausus bei Abwesenheit nicht eingehalten.Dafür zahlst Du ja einen geringeren Beitrag.Sieh mal in Deinem Vertrag nach ,welche Kriterien in diesem Fall abgeschlossen wurden .Wenn dort Garage eingetragen ist ,dann zahlt die Versicherung nicht ,denn Du hast Sorge zu tragen ,das bei Abwesenheit das Fahrzeug unter diesen Bedingungen abgestellt wird N.G.

das kommt auf deinen versicherungsvertrag an.

schlieeslich bekommt man rabatt, wenn das auto immer in der garage geparkt wird, da ist ja das diebstahlrisiko niedriger.

auf der anderen seite kann es genauso passiern, wenn du bei aldi einkaufen bist udn dort parkst.

von daher sollte es kein problem sein, schildere es , wie es war.

Und da in der polizeilichen Ermittlungsakte gegebenenfalls auch steht, wo sich das Auto zum Schadenszeitpunkt befunden hat, würde das garantiert rauskommen, wenn eine Falschaussage gemacht wird.