KFZ Anbauteile ohne Gutachten Verkaufen?

3 Antworten

Nein, der Verkauf solcher Teile ist verboten.

Geregelt in §23 StVG

§ 23
Feilbieten nicht genehmigter Fahrzeuge, Fahrzeugteile und Ausrüstungen

(1) Ordnungswidrig
handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig Fahrzeugteile, die in einer vom
Kraftfahrt-Bundesamt genehmigten Bauart ausgeführt sein müssen,
gewerbsmäßig feilbietet, obwohl sie nicht mit einem amtlich
vorgeschriebenen und zugeteilten Prüfzeichen gekennzeichnet sind.

(2) Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig einer Vorschrift einer auf Grund des § 6
Abs. 3a erlassenen Rechtsverordnung oder einer auf Grund einer solchen
Rechtsverordnung ergangenen vollziehbaren Anordnung zuwiderhandelt,
soweit die Rechtsverordnung für einen bestimmten Tatbestand auf diese
Bußgeldvorschrift verweist.

(3) Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße bis zu fünftausend Euro geahndet werden.

(4) Fahrzeuge, Fahrzeugteile und Ausrüstungen, auf die sich die Ordnungswidrigkeit bezieht, können eingezogen werden.

Du darfst alles kaufen oder auch verkaufen, aber eben nicht alles verwenden.
Kommt ja auch auf den Verwendungszweck an.
Vielleicht brauchst Du Spoilerteile für den Rennsport, da ist es z.B. weitestgehend egal, während Du auf der Straße Splitterverhalten und Fussgängerschutz nachweisen musst oder eben ein Gutachten/ABE brauchst.
Theoretisch kannst Du die Teile ja auch selbst prüfen lassen, dass muss ja nicht zwingend der Hersteller oder Vertriebspartner machen

Verkaufen darf man diese Teile, ohne ABE oder TÜV Abnahme darf man sie jedoch nicht verwenden.

Der Verkauf ist jedoch legal, denn letztendlich könnte man damit ja auch einen Showcar ohne Straßenzulassung ausstatten.

Ob du das Teil an einem zugelassenen Fahrzeug im Straßenverkehr verwendest, hat den Verkäufer nicht zu interessieren.