KFZ-Abmeldung ALLIANZ
Hallo,
ich habe mal ne Frage bezüglich der Abmeldung eines KFZ bei der Allianz!!!
Und zwtar, ist es nötig das Auto bei der KFZ-Zulassungsstelle abzumelden, damit man von den Pflichten bei der Allianz abmelden?
Mein Sachbearbeiter hat gesagt, dass ein Kaufvertrag ausreicht, um von den Zahlungspflichten befreit zu sein.
Jetzt habe ich eine Nachzahlungsrechnung bekommen, obwohl ich das Auto bereits vor 4 Monaten verkauft habe + Kaufvertrag eingereicht. Das Auto wurde aber vom Käufer erst vor einem Monat umgemeldet. Die haben doch gar kein Recht darauf nochmal ne Rechnung zu schicken, wenn die den Kaufvertrag haben, oder?
4 Antworten
Solange das Auto auf Dich angemeldet war, hast Du die Versicherungspflicht zu erfüllen. Der Käufer hat verspätet umgemeldet, Du kannst daher versuchen, die dadurch bei Dir entstandenen Versicherungskosten von ihm erstattet zu bekommen.
Ist ja nicht nachvollziehbar, weil ich von Freunden genau den gleichen Ablauf beobachten konnte...
Da wurde bei deinen Freunden vom Käufer das Fahrzeug rechtzeitig umgemeldet.
In deinem Fall hat der Käufer ein Ummelden aber nun einmal versäumt und solange bist du der Ansprechpartner der Versicherung.
Und dies obwohl die Versicherung auf den Käufer überging, klingt komisch, ist aber so.
Ohhh man ej, das hieße also, dass ich jetzt den ganzen Scheiß bezahlen muss...
Ich hoffe, dass der Allianz-Sachbearbeiter da noch was machen kann....
Bei der KFZ Steuer wird das genauso gehandhabt !
Solange das Auto auf Deinen Namen angemeldet ist, läuft auch die versicherung und die KFZ Steuer auf Dich und Du bist zur Zahlung verpflichtet.
da bist selber schuld zuerst bei zulassungsstelle abmelden und mit der bestätigung die versicherung abmelden.der ist auf deine kosten gefahren,wenn er zu schnell war geht das auch auf dich.das nächste mal die reihenfolge beachten,dann hast keinen ärger
wenn er zu schnell war geht das auch auf dich
Es gibt keine Halterhaftung wegen Geschwindigkeitsverstößen, und ausschlaggebend für Vergehen im ruhenden Verkehr ist das Datum und Uhrzeit welches im Kaufvertrag festgehalten ist, ab diesen Zeitpunkt haftet der Käufer.
das ist schon richtig,nur zuerst hat er die schreiberei,da keine richtige abmeldung erfolgt.ich weis von einem vorfall im bekannten kreis,der hatte gewaltig ärger wegen unfall und auch vom käufer nicht umgemeldet
hast du das auto vorher abgemeldet oder angemeldet übergeben? ach ja seh es . hast es angemeldet verkauft. tja dumm gelaufen sowas macht man auch nicht oder man schreibt in den kaufvertrag das der käufer es innerhalb einer bestimmten frist ummelden muß. und ja die versicherung kann dir die rechnung dafür schicken. was auch noch auf dich zukommen könnte. würde der käufer geblitzt usw bist du dafür dran. es sei denn du teilst denen mit das du nicht gefahren bist.
Hatte totales Glück, die allianz hat die forderung zurückgenommen. muss noch nicht zahlen
Und das ganze obwohl der Typ von der Allianz gesagt hat, dass ein Kaufvertrag ausreicht??? Ist ja nicht nachvollziehbar, weil ich von Freunden genau den gleichen Ablauf beobachten konnte...