KFZ -Versicherung abgeschlossen 31.5 trotzdem november wechseln?

5 Antworten

Nur Du hast durch Deine Unterschrift die vertraglichen Bedingungen anerkannt, lese sie bitte auch durch! Warum sollst Du wechseln? Auch die Vertragsdauer steht im Vertrag!

Hätte noch ne Frage, da mein Vertrag jetzt automatisch verlängert wurde. Könnte ich mein Auto abmelden ( der Vertrag würde ja weiterlaufen wenn ich es wieder anmelde ) und einfach nächstes jahr kündigen?

Das kommt drauf an, was in deinem Vertrag steht. Einfach mal nachschauen

Meine Frage ist eigentlich ob Der KFZ-Versicherungswechsel im November eine norm ist da mein vertrag letzten Jahres ab Juni startete...

Hallo nochmal,

die meisten Versicherer legen den Vertragsablauf zum 1.1. des Jahres mit der Begründung, dann macht sich die Besser- oder eben auch die Schlechterstufung sofort zu Jahresbeginn in der Prämie positiv bzw. negativ bemerkbar!

Es gibt jedoch wenige Versicherer, welche auch unterjährige Kfz-Verträge anbieten, z. B. online-Versicherer wie direct line o.ä.

Du mußt nur in deinem Vertrag nach dem Kfz-Vertragsablauf schauen, dann weißt du Bescheid: ob zum 1.1. jeden Jahres kündbar oder eben unterjährig z.B. 1 Jahr nach deinem Vertragsbeginn!!!

hätte ich also schon wechseln müssen da der Wechsel ja immer einen Monat im voraus abgewickelt werden müsste?

Ja, falls der Ablauf z.B. zum 1.6.2014 bereits war!

Gruß siola

bei normalen KfZ-Verträgen kannst du immer zum 1.1 eines Jahres kündigen

Es gibt auch viele normale Kfz-Verträge, deren Hauptfälligkeit unterjährig zum Jahrestag des Versicherungsbeginns liegt. Diese können nicht zum 1.1. eines Jahres gekündigt werden.

@suzisorglos

deshalb sagte ich ja die normalen! Die wenigsten laufen 1 Jahr ab Abschluß

Hey Mismid,

was bitte verstehst du unter "normalen" Kfz-Verträgen???

Die meisten sind zum 1.1. jeden Jahres kündbar, aber eben doch nicht alle Kfz-Versich.verträge, da es ja auch noch diese unterjährig kündbaren Kfz-Versich.verträge gibt.

Kann man/frau deshalb nicht pauschal festlegen, sondern wirklich im Vertrag nach dem Ablaufdatum schauen!

Du kannst jährlich mit einer Frist von 1 Monat zur Hauptfälligkeit kündigen. Bei vielen Versicherern ist die Hauptfälligkeit auch bei unterjährigem Vertragsbeginn am 01.01. eines Jahres. Es gibt aber auch Versicherer, bei denen die Hauptfälligkeit jeweils zum Jahrestag des Vertragsbeginns liegt. Wann die Hauptfälligkeit ist, kannst Du dem Versicherungsschein entnehmen.

Eine zwischenzeitliche Abmeldung des Fahrzeugs und spätere Wiederanmeldung kann übrigens nicht für einen Versichererwechsel "missbraucht" werden. Der frühere Versicherer erfährt von der Wiederanmeldung und wird seine Rechte geltend machen...

man kann aber ein anderes Fahrzeug anmelden. Dann kann niemand Rechte geltend machen

@Mismid

Hey Mismid,

der Hintergrund für o.g. Frage findest du hier in gf: www.gutefrage.net/frage/kfz-abmelden----versicherung

Die Ursprungsfrage war, ob man das selbe Fahrzeug bei einem anderen Versicherer ohne fristgerechte Kündigung wechseln kann - also nur mit Ab- und wieder Anmelden!

Bei einem Fahrzeugwechsel ist dies natürlich kein Problem, da hast du Recht!