KFW Kann man Eigenleistung/Renovierung mit einrechnen
Wir haben eine neue Heizung über die KFW gefördert bekommen. Können wir die Eigenleistungen Neue Deckenverkleidung und Fußböden mit einreichen?
2 Antworten
Keine Ahnung, aber ich konnte als Nebenleistungen die Rechnung des Schornsteinfegers mit einreichen. Der kommt nämlich auch noch zur Abnahme.
Ich würde mal denken, es kommt darauf an, ob eine neue Deckenverkleidung und ein neuer Fußboden erforderlich waren. Aus eigenem Erleben kann ich dir sagen, nein, sind sie nicht. Die neue Heizung steht da und wurde da angebracht, wo die alte stand und für den Ausgang übers Dach wurde das bisherige Rohr einfach durch ein neues ersetzt. Es ist also nichts kaputt gegangen, was man erneuern müsste.
Hast du das Merkblatt zu deinem Kredit/Zuschuss nicht gelesen?
Da steht doch dieser Satz:
Die Sanierung ist durch Fachunternehmen auszuführen.