Kennzeichen vertauscht?

3 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Ein amtliches Kennzeichen und seine Befestigung am Auto bilden eine (zusammengesetzte) Urkunde. Wenn nun an dem Auto ein anderes amtliches Kennzeichen als das eigentlich für das Auto ausgegebene befestigt wird, handelt es sich daher um Urkundenfälschung.

Wie ein mögliches Strafverfahren ausgegangen wäre, hängt von vielen Faktoren ab. Bei dir hätte es wahrscheinlich eine Rolle gespielt, ob dir überhaupt Vorsatz vorgeworfen werden könnte. Ohne Vorsatz keine Strafbarkeit.

Wenn die Nummer im KFZ-Schein nicht mit dem Nummernschild übereinstimmt, gibt es bestimmt Ärger bei einer Polizeikontrolle.

Ja natürlich. Es wäre das gleiche als ob du Fremde bei dir dran machen würdest.

und was hätte mich zu erwarten?

@ahwe13012k15

Worum es sich bei diesem Straftatbestand konkret handelt, ist im Strafgesetzbuch (StGB) § 267 definiert. Die Herstellung einer täuschend echt aussehenden Urkunde, die Modifizierung einer echten Urkunde und ihr Gebrauch werden mit einer Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren oder einer Geldstrafe geahndet. Auch der reine Versuch ist bereits strafbar. Noch deutlich schwerer sind die zu erwartenden Konsequenzen, wenn es sich um bandenmäßig organisierten gewerbsmäßigen Kennzeichenmissbrauch handelt. In diesem Fall muss schlimmstenfalls sogar mit einer Freiheitsstrafe von bis zu 10 Jahren gerechnet werden.