Kennzeichen eines anderen Zulassungsbezirk

3 Antworten

Soll das Auto auf eine juristische Person angemeldet werden? Dann muss wohl zwingend das Kennzeichen des Sitz des Gewerbes genommen werden. Bei Privatpersonen wäre es möglich, den Wohnsitz vorübergehend in den anderen Kreis zu verlegen und dann dann wieder in den ursprünglichen Kreis umzuziehen, dann kann das Kennzeichen bleiben.

Die Bundeslandspezifischen Regelungen gibt es übrigens nicht mehr, seit diesem Jahr gibt es die bundesweite Kennzeichenmitnahme.

Du kannst dein Auto nur dort anmelden wo du deinen Wohnsitz oder aber deinen Gewerbebetrieb hast. Deine Eltern haben damit sicher nichts zu tun. Wenn du aber noch bei deinen Eltern gemeldet bist, kannst du es dort zulassen, und wenn du umziehst, mit nehmen.

Indem du deinen 1. Wohnsitz dort hast.