Kennzeichen bzw Ortskürzel abhängig vom Wohnort des Halters oder des Versicherungsnehmer?

7 Antworten

Bei uns muss ja der Halter (mit seinem Perso) zulassen, und der VN bezahlt den Beitrag für diesen PLZ-Bereich, egal wo er wohnt.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Da der Halter es zulässt, ist dies entscheidend. Der Versicherungsnehmer kann wechseln, ohne dass das Auto umgemeldet werden muss.

Aber der Halter kann sein Kennzeichen bei einem Ortswechsel behalten - also wenn er aus Frankfurt nach Berlin zieht, kann er das Auto zwar auf seine Berliner Adresse ummelden, aber auch das F behalten.

Dann hast du ein Berliner Kennzeichen. Der Wohnort des Halters ist entscheidend. Dieser entscheidet auch über die Einstufung bei der Versicherung

Das Fahrzeug wird am Wohnsitz des Halters zugelassen und bekommt folglich auch dieses Kennzeichen.

Des Halters, da er die Verantwortung für den Betrieb des Fahrzeuges hat.