Kennzeichen aus anderem Kreis möglich (Wohnwagen)?

5 Antworten

So ohne weiteres geht es nicht, weil – wie schon geschrieben wurde – ein Fahrzeug immer in dem Zulassungsbezirk angemeldet werden muss, in dem man seinen Hauptwohnsitz hat. Es wäre allenfalls über einen Trick möglich, weil seit einiger Zeit schon in SH die Umkennzeichnungspflich bei Wohnort- und auch Halterwechsel entfallen ist. Wenn man also innerhalb von SH von einem Kreis in einen anderen umzieht, kann das alte Kennzeichen am Auto bleiben. Das gilt auch, wenn der Fahrzeughalter wechselt.

Man kann grundsätzlich nur ein Fahrzeug in dem Kreis oder der Stadt anmelden, in dem/der man wohnhaft ist.

Du kannst Fahrzeuge nur in Deinem Wohnort - Landkreis anmelden. Sonst würden Kfz-Besitzern ihr Fahrzeug dort anmelden wo die günstigsten Versicherungkosten entstehen.

Nur wenn dort ein Wohnitz begründet wird (Zimmer genügt) und eine entsprechende Meldebestätigung bei der Zulassung vorgelegt werden kann.

Es muss aber der Hauptwohnsitz sein, Zweitzimmer irgendwo geht nicht mehr.

Nur dort wo du einen Wohnsitz hast...