kennt sich jemand mit Erwerbsminderungsrente nach beidseitiger TEP aus?

7 Antworten

Einen Antrag auf EMR kannst du jeden Tag stellen, das ist nicht das Problem. Du musst nachweisen, dass du durch deine Krankheit so stark eingeschränkt bist, dass eine EMR rechtfertigt. Hier haben sich schon die anderen zur genüge geäußert.
Mein Rat an dich. Sammel erstmal alle deine ärztlichen Unterlagen zusammen. Den Werdegang deiner Krankheiten etc. aufzeigen. Alles was mit deinen Krankheiten zu den Einschränkungen geführt haben,ebenso. Wie Konrad schon schrieb, darfst du dabei nicht oberflächlich vorgehen, sondern sehr genau.
Dann würde ich mir einen anderen Orthopäden aufsuchen bzw. einen dritten.
2 bzw. 3 Meinungen können nicht schaden, was deine geschilderten Probleme besser beleuchten könnte.Und wenn du ein klein bisschen Licht am Ende des Tunnels für dich siehst, besprich deine Vorgehensweise mit den Ärzten in Bezug zum Antrag der EMR.Denn in erster Linie sollte dir geholfen werden damit du nicht mehr so leiden musst.
Viel Glück

Du schreibst die ganze Zeit, daß Du nicht mehr laufen kannst. Das ist aber nicht der springende Punkt. Denn wahrscheinlich sitzt Du dann die ganze Zeit im Rollstuhl und kannst keine Tätigkeiten mehr ausüben in denen Du stehen oder laufen mußt. Aber Tätigkeiten im Rollstuhl solltest Du ohne Probleme ausführen können, daher sehe ich da nur eine geringe Einschränkung bei kaufmännischen Berufen. Die Frage muß lauten: Kannst Du noch 3 Stunden am Tag irgend eine berufliche Tätigkeit ausführen? Kannst Du noch mind. 6 Stunden irgend eine berufliche Tätigkeit ausführen? Ich denke das geht schon, daher wirst du keine Erwerbsminderungsrente bekommen, denn es sollte kein Problem darstellen eine Tätigkeit im Sitzen den ganzen Tag auszuführen. Es geht um irgend eine Tätigkeit im beruflichen Leben die Du ausführen können mußt. Demnach ist deine berufliche Einschränkung auf das Sitzen eingeschränkt. Es gibt genügend kaufmännische Tätigkeiten die Du problemlos ausführen kannst. Es stellt sich nicht die Fragen, ob Du dafür einen Job bekommst sondern ob Du eine Tätigkeit ausführen kannst und das kannst du sehr wohl, daher auch keine Chance auf eine Erwerbsminderungsrente. Leider! 

mausebaer62 
Fragesteller
 17.04.2017, 23:26

danke für deine schnelle antwort.mein problem ist der weg zur arbeit den ich nicht bewältigen kann. ich bin nicht in der lage eine strecke von ca 100m zurück zu legen. treppen steigen ist einfach nicht mehr machbar.daher hat man mir im krankenhaus gesagt ich soll über die rente nachdenken und sie vieleicht beantragen.aber meine orthopädin sagt alles in ordnung und sie kann nicht verstehen  das ich nicht laufen kann.

christl10  17.04.2017, 23:30
@mausebaer62

Du verstehst das Problem nicht! Selbst wenn Du im Rollstuhl sitzt, heist es nicht das Du Erwerbsunfähig bist, denn selbst ein Rollstuhlfahrer kann zu 100% Erwerbsfähig sein. Wie Du zur Arbeit kommst interessiert keinem. Der Gutachter muss nur feststellen, ob Du arbeiten kannst und das kannst Du! Du kannst Dich ja auch in einem Rollstuhl zur Arbeit fahren lassen und abholen lassen. Du mußt ja nicht laufen oder gehen. Daher verstehe ich nicht, wie man Dir die Rente vorschlagen kann. Du bist ja nicht am Bett gebunden! 

mausebaer62 
Fragesteller
 17.04.2017, 23:44
@christl10

die aussage kann nicht ganz stimmen.ich habe eine freundin die ebenfalls nicht laufen kann.sie hat seid 2 jahren eine erwerbsminderungsrente und zwar unbefristet.der gutachter hat festgestellt sie kann nicht laufen und es wird auch nicht besser.psychisch ist sie aber stabil und hat keine probleme. aber vieleicht kommt es auch immer darauf an wer einen begutachtet.

Dickie59  18.04.2017, 13:29
@christl10

Hallo Christl,

das ist sachlich nicht ganz richtig, da es um ein Leistungsvermögen geht, das wird nach Stunden pro Tag für irgendeine Tätigkeit festgestellt.

In dem Zuge auch, dass es immer Arbeitsplätze geben wird, die mit öffentliche Verkehrsmittel zu erreichen gibt und somit dann noch eine Fußstrecke, vom sozialmedizinischen Dienst (nicht vom Versicherten) festgestellt, zu bewältigen möglich ist.

Beste Grüsse 

Dickie

Hallo mausebaer62,

Sie schreiben:

kennt sich jemand mit Erwerbsminderungsrente nach beidseitiger TEP aus?

 ich werde dieses jahr 55 jahre alt.

Antwort:

Wer nach dem 1.1.1961 geboren ist, hat in der DRV keinen Vertrauensschutz wegen Berufsunfähigkeit!

=

Grundvoraussetzung für die Bewilligung einer Erwerbsminderungsrente ist die Erfüllung der versicherungsrechtlichen Voraussetzungen!

Auf Ihrem DRV Rentenkonto müßen mindestens
60 Beitragsmonate (5 Jahre)-
davon in den letzten 5 Jahren
mindestens 36 Beitragsmonate (3 Jahre)
nachgewiesen werden!
Fehlt da auch nur ein Monats - Beitrag,
besteht in der Regel keine Chance auf Erwerbsminderungsrente!

Im nächsten Schritt geht es
um den Nachweis der medizinischen Voraussetzungen!

Wer nach dem 1.1.1961 geboren ist,
hat in der DRV keinen Vertrauensschutz wegen Berufsunfähigkeit!

Für die Bewilligung einer vollen Erwerbsminderungsrente
muß an Hand der eigenen Krankenakte glasklar
und sehr detailliert nachgewiesen werden,
daß die Leistungsfähigkeit auch für leichte Tätigkeiten
am allgemeinen Arbeitsmarkt
dauerhaft auf unter 3 Stunden pro Arbeitstag,
auch für leichte Tätigkeiten am allgemeinen Arbeitsmarkt,
abgesunken ist!
(Leichte Tätigkeiten
= zum Beispiel Pförtner, Museumswärter, Nachtportier, usw.)

==

Bei der Erwerbsminderungsrente geht es grundsätzlich um den glasklaren und sehr detallierten Nachweis, inwieweit Ihre Leistungsfähigkeit durch Ihre gesundheitlichen Beschwerden auf Dauer eingeschränkt ist!

==

Das A&O bei der ganzen Sache ist Ihre medinzinische Beweisführung an Hand Ihrer eigenen Krankenakte!

Vergleiche mit anderen Leistungsbeziehern helfen Ihnen da nicht weiter, denn der Teufel steckt im Detail!

Bei der vollen Erwerbsminderungsrente nach dem neuen Recht an 1.1.2001 wurden die Zugangshürden sehr hoch angesetzt, orthopädische Beschwerden alleine reichen in der Regel kaum aus, meist müßen noch erhebliche, dauerhafte, psychische Beschwerden nachgewiesen werden!

==

https://www.youtube.com/user/hubkon

https://youtube.com/watch?v=lT893J4l_Co

Beste Grüße, viel Erfolg und bestmögliche Gesundheit

Konrad

Erst einmal schließe ich mich den vorigen Antworten an.

Die Frage ist auch noch, warum kannst du nicht laufen, wenn du 2 Knie-TEP's hast? Eigentlich ist ja der Sinn solch einer op., dass man danach auch wieder laufen kann. Da würde ich aber, trotz der Empfehlung einer EU-Rente, noch nachhaken bei den Ärzten. Wenn du so eingeschränkt bist, kann ja etwas nicht richtig sein. Vielleicht wäre eine erneute REHA-Maßnahme noch mal machbar oder zumindest REHA-Sport, über die Rentenanstalten. 

Ich hake da deswegen nach, weil ich 2012 selbst ein neues Knie bekommen habe und es geht mir nach der Op. super....keine Probleme, keine Schmerzen....so wie es sein sollt

Ach ja, darf ich fragen wie jung du bist....wegen der EU-Rente?

mausebaer62 
Fragesteller
 18.04.2017, 08:19

vielen dank für die antwort. ich bekomme von meinerorthopädin immer zu hören ihre gelenke sind in ordnung.die op alles gut verlaufen. sie können laufen. kann ich ja auch aber ebend immer nur mit schmerzen.mein linkes knie ist ca 5 cm dicker als das rechte und es wurden bei dem knie untersuchungen gemacht wo sie mir radioaktives material eingespritzt haben.der arzt meinte dann er hat nich nie so eine große entzündung gesehen.dann habe ich noch eine spritze bekommen wo ich das knie 2 tage nicht beugen durfte. meine ärtzin sagte garnichts dazu.die spritzen bekam ich 2014,2015 und 2016.dann hatte ich dieses jahr einen wegeunfall. ich bin bei glatteis ausgerutscht und seitdem kann ich fast garnicht mehr laufen. auch eine arthroskopie brachte keine neue erkenntniss.also wieder alles in ordnung.jeder denkt die ist zu faul zum arbeiten.ich arbeite aber in einer firma wo ich 5 etagen hochlaufen muss. was ich einfach nicht mehr schaffe. ich werde dieses jahr 55 jahre alt.

Hallo,

du musst der DRV beweisen, dass du weniger als 6 Stunden täglich, in der 5 Tage Arbeitswoche, irgendeine Tätigkeit (nach 1961 geboren) bewältigen kannst.

Insbesondere musst ärztlich nachweisen können, dass du dazu nur eine Wegstrecke von 100 m bewältigen kannst.

Schaffst du das nicht nachzuweisen, bekommst du keine Rente.

Also beziehe im Rentenantrag deine Fachärzte ein, wenn die dir eine grössere Wegstrecke bescheinigen, dann liegt es an Dir selber.

Wenn  dir deine Freundin ihren Rentenbescheid zum lesen gibt, dann wirst du wissen, warum sie eine Rente bekommt. Wenn sie dir diesen nicht zeigt, dann liegt noch mehr vor.

Beste Grüße

Dickie59