Kennt jemand die kaltmiete tabelle vom jobcenter bocholt?

4 Antworten

Du kannst zwar im Internet mal eingeben ,, Harald - Thome - örtliche - Richtlinien " oder ,, angemessene KDU " und dazu den Namen deiner Stadt,aber meistens sind diese Werte nicht mehr aktuell,es bleibt also nur direkt beim zuständigen Jobcenter nachzufragen,wenn du es genau wissen willst !

Kannst dich auch mal nach den ortsüblichen Mietpreisen in deiner Stadt erkundigen,die müsste das Jobcenter in der Regel anerkennen.

Bei 2 Personen stünden euch ca. 62 qm zu,für den Antragsteller 47 qm und für jede weitere Person noch mal 15 qm dazu.

Die Wohnung darf aber auch größer sein,solange die Mietobergrenze eingehalten wird.

In Bocholt war mal eine Zeit lang 297 Euro Kaltmiete, die übernommen wurde. Bocholt hat leider keinen qualifizierten Mietspiegel. Man bekommt auf anfrage keine Antwort, aber für 35 Euro wird einen mitgeteilt, was der Mietspiegel in Bocholt ist. Tabelle Mietobergrenzen gem. § 12 Wohngeldgesetz für Bocholt: In der Wohngeldtabelle setzen sich die Eurobeträge aus Miete und Nebenkosten zusammen. Außen vor sind die Heizkosten. Das ist für eine Person bei einer Mietstufe von 3 (für Bocholt) eine Miete von 33 Euro und für 2 Personen 402 Euro. http://www.hartz-4-aktuell.de/unterkunft/miete.html

ich schätze, so 300-360