Kennst sich hier jemand mit schriftlichen Zeugenaussagen aus?!

7 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Generell gilt, dass du eine wahrheitsgemäße Aussage treffen musst, wenn du denn aussagst. Aussagen musst du nur vor Gericht, nicht aber vor der Polizei und du hast das recht dich anwaltlich vertreten zu lassen, auch als Zeuge. Du musst deine Aussage nicht unterschreiben.

Wenn die Polizei vermutet, dass du lügst setzt sie dich unter Druck, dabei verwenden die auch die Mittel, wie man sie im TV sieht. Die schreien dich an, werfen dir vor du würdest lügen und erzählen dir irgendwas um dich aus der Reserve zu locken.

Der Text klingt so als würde ich davon ausgehen, dass du irgendwie verwickelt warst^^ Das tue ich nicht, ich möchte dich einfach nur darauf hinweisen, denn häufig ist man im glauben, wenn man nichts getan habe, hätte man nichts vor der Polizei zu fürchten.

Wenn du dich also entschließt ganz normal deine Aussage bei der Polizei zu machen, dann denk erst einmal vorher darüber nach wie es war und sei dir in allem ganz sicher. Du kannst der Polizei natürlich nur das sagen, was du weißt und wenn du es nicht weißt, dann sag einfach, dass du es nicht weißt. Mehr können die von dir nicht verlangen.

Vielen Dank für den Stern :)

Du schreibst den Tathergang wahrheitsgemäß ohne deine eigene Meinung und ohne etwas zu erfinden.Mach dir davon eine Kopie und bewahre sie gut auf damit du bei einer evtl. Aussage vor Gericht nicht etwas anderes aussagst.Wenn dir der Täter bekannt ist solltest du ihn nennen.

Zeugenaussagen sind eigentlich gar nicht so dramatisch.

Du solltest auf jeden Fall beachten, detailliert zu schreiben, was du gesehen hast und was der Reihe nach passiert ist. Manchmal sind Kleinigkeiten sehr wichtig, also lass im Zweifel nichts weg, nur weil du glaubst, es wäre überflüssig. Datum und Uhrzeiten angeben, so genau es möglich ist.

Danach auf jeden Fall nochmal gründlich durchlesen, Unterschrift und Aktenzeichen im Betreff nicht vergessen.

Es ist nicht so schlimm, den Namen nicht zu kennen. Eine möglichst genaue Beschreibung reicht meist schon aus.

Du musst keine Zeugenaussage bei der Polizei machen, wenn du es nicht unbedingt willst!

Auch zu einer polizeilichen "Vorladung" musst du nicht hingehen.

Wenn du aber eine Aussage machen willst, sei ehrlich. Und denk dran: Du brauchst dich nicht selbst belasten.

Wen du den Namen des Täters kennst must du ihn auch angeben auser er ist mit dir verwandt oder du belastest dich selbst. Habe schon zwei mal eine schriftliche Aussage gemacht. Schreib alles auf was du weißt und sei ruhig ausführlich und erkläre Sachen die vl schwer zu verstehen sind genau